Reitlehrerhaftpflicht
wie kann der SB dafür haften, dass der Reitlehrer, den Du privat auf seinen Hof kommen lässt, Dich falsch anweist, und Du deswegen verunfallst?
Sorry, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Und ich weiß ja nicht, wieviel Kommandoschreier bei Euch rumspringen, aber in meinem früheren Stall (70Einsteller) sind da mal locker 10 RL unterwegs gewesen, und die dann auch gerne mal wechselnd.
Ich frag immer so penetrant bei Versicherungsfragen, weil rund um dieses Thema massig Ammenmärchen existieren.
Es gibt auch gar keine PFLICHT, dass sich ein Reitlehrer versichern müsste.
Aber lass uns doch mal einen Schadensfall zusammenspinnen. Dressurreiter nimmt seine erste Springstunde, Reitlehrer zeigt auf den 1,20 m Oxer und sagt "spring". Hirnblöder Dressurreiter macht das auch noch *g*, stürzt in den Oxer und bricht sich das Schlüsselbein.
Zunächst, und das ist erst mal das wichtigste, sind die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung abgedeckt. Die Krankenversicherung wiederum wird bei Unfall einen Fragebogen schicken und kann dann den RL regresspflichtig halten.
Der Verunfallte hat möglicherweise eine Unfallversicherung und wird auch da den Schaden melden, die werden im Rahmen des Vertrages dann auch zahlen, werden aber auch einen Fragebogen schicken und den RL regresspflichtig halten.
Darüber hinaus könnte der Verunfallte privat klagen und Schmerzensgeld einfordern, auch hier würde der RL regresspflichtig gehalten werden.
Der RL ist als nun in diesem Fall ziemlich sicher regresspflichtig, weil er eine völlig falsche Anweisung gegeben hat, das kann er nun aus privater Schatulle zahlen oder falls nicht vorhanden, im schlimmsten Fall in Privatinsolvenz gehen oder er hat eben die RL-Haftpflicht, dann zahlen die.
Den Stallbesitzer sehe ich hier nicht in der Verantwortung.
Achtung: ich beziehe mich auf reinen Einstellerstall!
Anderer Fall:
Springreiter auf L-Niveau bekommt vom RL Anweisung auf den in schöner Linie stehenden 1,20 m Oxer zuzureiten. Springreiter fällt in den Oxer und bricht sich das Schlüsselbein.
Hier wird eine RL-Haftpflicht noch nicht mal greifen, weil es eine Anweisung im Rahmen des Niveaus des Reitschülers war. Das ist nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Wäre mal interessant zu erfahren, was passiert, wenn KV und/oder UV versuchen würden, die Kosten einzuklagen, oder gar der Verunfallte Privatklage einreicht.
Tja, wenn da der RL verliert, zahlt er am Ende doch alles selbst.
Und auch bei diesem Beispiel sehe ich den SB nicht in der Verantwortung.
Und wie gesagt, da so eine Versicherung nicht Pflicht ist, gibt es für den SB - meiner Meinung nach - keinen Grund, den Reitlehrer des Hofes zu verweisen. Außer den, dass er ne eigene Regel aufgestellt hat. Mit Qualitätssicherung hat das aber nichts zu tun.
Sorry, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Und ich weiß ja nicht, wieviel Kommandoschreier bei Euch rumspringen, aber in meinem früheren Stall (70Einsteller) sind da mal locker 10 RL unterwegs gewesen, und die dann auch gerne mal wechselnd.
Ich frag immer so penetrant bei Versicherungsfragen, weil rund um dieses Thema massig Ammenmärchen existieren.
Es gibt auch gar keine PFLICHT, dass sich ein Reitlehrer versichern müsste.
Aber lass uns doch mal einen Schadensfall zusammenspinnen. Dressurreiter nimmt seine erste Springstunde, Reitlehrer zeigt auf den 1,20 m Oxer und sagt "spring". Hirnblöder Dressurreiter macht das auch noch *g*, stürzt in den Oxer und bricht sich das Schlüsselbein.
Zunächst, und das ist erst mal das wichtigste, sind die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung abgedeckt. Die Krankenversicherung wiederum wird bei Unfall einen Fragebogen schicken und kann dann den RL regresspflichtig halten.
Der Verunfallte hat möglicherweise eine Unfallversicherung und wird auch da den Schaden melden, die werden im Rahmen des Vertrages dann auch zahlen, werden aber auch einen Fragebogen schicken und den RL regresspflichtig halten.
Darüber hinaus könnte der Verunfallte privat klagen und Schmerzensgeld einfordern, auch hier würde der RL regresspflichtig gehalten werden.
Der RL ist als nun in diesem Fall ziemlich sicher regresspflichtig, weil er eine völlig falsche Anweisung gegeben hat, das kann er nun aus privater Schatulle zahlen oder falls nicht vorhanden, im schlimmsten Fall in Privatinsolvenz gehen oder er hat eben die RL-Haftpflicht, dann zahlen die.
Den Stallbesitzer sehe ich hier nicht in der Verantwortung.
Achtung: ich beziehe mich auf reinen Einstellerstall!
Anderer Fall:
Springreiter auf L-Niveau bekommt vom RL Anweisung auf den in schöner Linie stehenden 1,20 m Oxer zuzureiten. Springreiter fällt in den Oxer und bricht sich das Schlüsselbein.
Hier wird eine RL-Haftpflicht noch nicht mal greifen, weil es eine Anweisung im Rahmen des Niveaus des Reitschülers war. Das ist nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Wäre mal interessant zu erfahren, was passiert, wenn KV und/oder UV versuchen würden, die Kosten einzuklagen, oder gar der Verunfallte Privatklage einreicht.
Tja, wenn da der RL verliert, zahlt er am Ende doch alles selbst.
Und auch bei diesem Beispiel sehe ich den SB nicht in der Verantwortung.
Und wie gesagt, da so eine Versicherung nicht Pflicht ist, gibt es für den SB - meiner Meinung nach - keinen Grund, den Reitlehrer des Hofes zu verweisen. Außer den, dass er ne eigene Regel aufgestellt hat. Mit Qualitätssicherung hat das aber nichts zu tun.
@ Fiorella: "Solange also der Lebensunterhalt einer Person oder die
Existenz eines Vereins nicht wenigstens zu einem erheblichen Teil aus der Tierhaltung erwirtschaftet wird, haften diese (der Besitzer) uneingeschränkt als Tierhalter."
Wie versteht ihr das bei der IPZV, im Deckungsumfang steht der Beritt mit bis 25.000 € als mitversichert drin, bei den Beiträgen aber extra?
Ich habe noch nie bei einem meiner Reitlehrer nachgefragt, ob er versichert ist?! Ihr etwa?
Existenz eines Vereins nicht wenigstens zu einem erheblichen Teil aus der Tierhaltung erwirtschaftet wird, haften diese (der Besitzer) uneingeschränkt als Tierhalter."
Wie versteht ihr das bei der IPZV, im Deckungsumfang steht der Beritt mit bis 25.000 € als mitversichert drin, bei den Beiträgen aber extra?
Ich habe noch nie bei einem meiner Reitlehrer nachgefragt, ob er versichert ist?! Ihr etwa?
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@ chantesse:
bitte lies genauer. Ich schrieb, dass diese Info bereits Jahre her ist. Wir hatten das schriftlich von der Versicherung und es gab großes Geschrei im Stall.
Und egal ob es heute auch noch so ist ändert es nichtsan der Tatsache das ein Hofbesitzer nun mal Hausrecht beseitzt und auf seinem Hof auch seine Regeln zu befolgen sind. Wenn man als Gast auf einem fremden Hof Geld verdienen darf, sollte es doch selbstverständlich sein sich an eine solch einfache (und einen als RL sogar schützende) Regel zu halten.
@ Excalibur:
ja, ich habe natürlich nachgefragt. Ein RL ohne Versicherung wäre nicht mein RL.
bitte lies genauer. Ich schrieb, dass diese Info bereits Jahre her ist. Wir hatten das schriftlich von der Versicherung und es gab großes Geschrei im Stall.
Und egal ob es heute auch noch so ist ändert es nichtsan der Tatsache das ein Hofbesitzer nun mal Hausrecht beseitzt und auf seinem Hof auch seine Regeln zu befolgen sind. Wenn man als Gast auf einem fremden Hof Geld verdienen darf, sollte es doch selbstverständlich sein sich an eine solch einfache (und einen als RL sogar schützende) Regel zu halten.
@ Excalibur:
ja, ich habe natürlich nachgefragt. Ein RL ohne Versicherung wäre nicht mein RL.
lalala,
wenn es das sogar schriftlich gibt, wäre es doch mal sehr interessant, welche Versicherung konkret das in welchem Zusammenhang gefordert hat.
Ich sehe nachwievor nicht die Verschuldens-Kette vom verunfallten Schüler über Lehrer zum SB.
Das hat auch nichts mit "ist shcon ein paar Jahre her" zu tun, so ne Versicherung ändert ja nicht alle 3 Wochen ihre Bestimmungen.
Natürlich ist es schon so, dass eine Versicherung eine "höherwertige" Sicherheit verlangen kann, als die allgemeine Rechtslage es besagt. So waren wir mal von der Firma her so feuerversichert, dass alle festen Elektroanlagen jährlich geprüft werden müssen, anstelle von alle 2 Jahre, wie der VdS es zugrunde legt.
Möglicherweise liegt hier was ähnliches zugrunde, aber es wäre doch mal sehr interessant zu erfahren, auf was sich das beziehen soll. Bei der Feuerversicherung kann man zumindest noch eine Logik erkennen.
wenn es das sogar schriftlich gibt, wäre es doch mal sehr interessant, welche Versicherung konkret das in welchem Zusammenhang gefordert hat.
Ich sehe nachwievor nicht die Verschuldens-Kette vom verunfallten Schüler über Lehrer zum SB.
Das hat auch nichts mit "ist shcon ein paar Jahre her" zu tun, so ne Versicherung ändert ja nicht alle 3 Wochen ihre Bestimmungen.
Natürlich ist es schon so, dass eine Versicherung eine "höherwertige" Sicherheit verlangen kann, als die allgemeine Rechtslage es besagt. So waren wir mal von der Firma her so feuerversichert, dass alle festen Elektroanlagen jährlich geprüft werden müssen, anstelle von alle 2 Jahre, wie der VdS es zugrunde legt.
Möglicherweise liegt hier was ähnliches zugrunde, aber es wäre doch mal sehr interessant zu erfahren, auf was sich das beziehen soll. Bei der Feuerversicherung kann man zumindest noch eine Logik erkennen.
@ chantesse:
ein paar Jahre sind aber mehr als 10, in dieser Zeit verändert sich auch in der Versicherungsbranche mal etwas
Zusammenhänge etc. kann ich dir nicht mehr nennen, ich bin nicht mehr auf dem Hof. Mein RL hatte immer eine Versicherung und wem so eine Regel als Einsteller oder RL nicht passt der kann den Stall ja auch verlassen.
ein paar Jahre sind aber mehr als 10, in dieser Zeit verändert sich auch in der Versicherungsbranche mal etwas
Zusammenhänge etc. kann ich dir nicht mehr nennen, ich bin nicht mehr auf dem Hof. Mein RL hatte immer eine Versicherung und wem so eine Regel als Einsteller oder RL nicht passt der kann den Stall ja auch verlassen.
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Ja, eben.Excalibur hat geschrieben:@ Fiorella: "Solange also der Lebensunterhalt einer Person oder die
Existenz eines Vereins nicht wenigstens zu einem erheblichen Teil aus der Tierhaltung erwirtschaftet wird, haften diese (der Besitzer) uneingeschränkt als Tierhalter."
Sie haften.
Hier geht es um die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html und den Fall, dass ein Reitschüler auf einem reitschuleigenen Pferd eine Verletzung erleidet.
Dann haftet die Reitschule als Eigentümer des Pferdes dann, wenn das Pferd nicht ihrem Lebenunterhalt dient, auf jeden Fall, und dann, wenn es ihrem Lebenunterhalt dient, nur, wenn es eine Sorgfaltspflichtverletzung gab.
Das "nicht dem Lebensunterhalt dienen" verschärft also 1. die Haftung, und ist 2. auch nur dann von Bedeutung, wenn das Pferd nicht der verunfallten Person gehört!
Der Fall, dass der Besitzer des Pferdes einen Rl kommen lässt, um auf dem eigenen Pferd (des Schülers) Unterricht zu nehmen, ist hier nicht gemeint.
Eine Haftung der Reitlehrers ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Tierhalterhaftung, sondern aus dem Dienstvertrag zwischen ihm und dem Schüler. Nur dann, wenn der RL auch der Tierhalter ist, haftet er ggf. zusätzlich aus §833 BGB.
Eine Haftungsbefreiung oder -erleichterung für Nebengewerbler kann aus diesem Artikel nicht entnommen werden. Und es gibt sie auch nicht.
Ergo: Wenn ein Reitlehrer einen Unfall des Schülers verursacht, zahlt er. Völlig egal, ob er hauptberuflich, nebenberuflich, oder sogar unentgeltlich arbeitet.
Inwieweit der Unfall durch den Rl verursacht hat, entscheidet im Zweifel ein Gericht, und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Wenn man Unterricht gibt, sollte man also im eigenen Interesse auf jeden Fall eine Versicherung abschliessen.
Gruss, Fio
Noch ein Tipp:
http://www.bahlmann-konzepte.de/index.p ... ehrer.html
Dort habe ich bisher nur meine Haftpflichtversicherung für meine beiden abgeschlossen. Mit meiner Reitlehrerhaftpflicht bin ich aktuell bei der Uelzener. Leider ist die deutlich teurer. Damals hab ich eben nichts anderes gefunden.
Der bisherige Kontakt mit Bahlmann war sehr freundlich und der Mann am Telefon wirkte kompetent
http://www.bahlmann-konzepte.de/index.p ... ehrer.html
Dort habe ich bisher nur meine Haftpflichtversicherung für meine beiden abgeschlossen. Mit meiner Reitlehrerhaftpflicht bin ich aktuell bei der Uelzener. Leider ist die deutlich teurer. Damals hab ich eben nichts anderes gefunden.
Der bisherige Kontakt mit Bahlmann war sehr freundlich und der Mann am Telefon wirkte kompetent
"...aber dem edlen Pferd, das du reiten willst, mußt du seine Gedanken ablernen, du darfst nichts Unkluges, nichts unklug von ihm verlangen." Goethe
Nein, weiß ich leider nicht. Aber die Frage wird bestimmt gerne vom Makler beantwortet....Wird aber wahrscheinlich eher unbekannte Firma sein. So ist es bei der Pferdehaftpflicht jedenfalls. Den Namen hatte ich noch nie gehört.
"...aber dem edlen Pferd, das du reiten willst, mußt du seine Gedanken ablernen, du darfst nichts Unkluges, nichts unklug von ihm verlangen." Goethe
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Keine Ahnung, ob's hier reinpasst, aber vielleicht haben ja manche von euch Ahnung.
Und zwar geht es darum, dass ich meiner RB (13 Jahre) seit 1 Jahr mehr oder weniger "Reitunterricht" gebe. In "" deshalb, weil es für mich kein Unterricht im engen Sinne ist (mein Pferd, die RB zahlt monatlichen Betrag für's Reiten und nicht für Reitstunden, die RB ist noch Anfängerin). Da ist klar, dass ich sie verbessern will.
Nun hat mir die SB nahegelegt, dass der Unterricht aufhören müsse, da sie als Stallbesitzerin sonst Ärger bekäme, da ich ja keine ausgebildete RL sei... Sprich, ich darf zwar danebenstehen, aber ihr keine Anweisungen mehr geben oder sie korrigieren. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum sie in einem Schadensfall involviert ist, da es ja mein Pferd mit meiner RB ist (Pferd hat ganz normal Haftpflicht, und RB ist über Eltern krankenversichert und hat Vertrag unterschrieben). Wisst ihr da mehr? Ich muss meine Pferdehaftpflicht auch mal noch zu dem Thema anrufen...
Leider ist es aber vermutlich im Endeffekt so, dass das Wort der SB gilt (und der Hof ist zu gut, um da Terz zu machen).
Und zwar geht es darum, dass ich meiner RB (13 Jahre) seit 1 Jahr mehr oder weniger "Reitunterricht" gebe. In "" deshalb, weil es für mich kein Unterricht im engen Sinne ist (mein Pferd, die RB zahlt monatlichen Betrag für's Reiten und nicht für Reitstunden, die RB ist noch Anfängerin). Da ist klar, dass ich sie verbessern will.
Nun hat mir die SB nahegelegt, dass der Unterricht aufhören müsse, da sie als Stallbesitzerin sonst Ärger bekäme, da ich ja keine ausgebildete RL sei... Sprich, ich darf zwar danebenstehen, aber ihr keine Anweisungen mehr geben oder sie korrigieren. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum sie in einem Schadensfall involviert ist, da es ja mein Pferd mit meiner RB ist (Pferd hat ganz normal Haftpflicht, und RB ist über Eltern krankenversichert und hat Vertrag unterschrieben). Wisst ihr da mehr? Ich muss meine Pferdehaftpflicht auch mal noch zu dem Thema anrufen...
Leider ist es aber vermutlich im Endeffekt so, dass das Wort der SB gilt (und der Hof ist zu gut, um da Terz zu machen).
Ärger bekommt meines Wissensstand nur du selbst und nicht die Stallbesitzerin.
Wenn dein Pferd in dem Moment zum Schulpferd wird, dann zahlt deine normale Haftpflichtversicherung nicht mehr, wenn dein Pferd während des Unterrichts was anstellt.
Dir muss im Unterricht Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wenn deiner RB was passiert. Allerdings, wenn wirklich mal was passiert, dann hört der Spaß und die Freundschaft auf und dann gelten solche unterschriebenen Papiere von den Eltern nicht mehr.
Ich würde mich an einen Rechtsantwalt oä. wenden und das abklären. Da du es unentgeltlich machst, sollte es nicht als Unterricht gelten und dein Pferd nicht zum Schulpferd mutieren Aber wissen tu ich das nicht.
Wenn dein Pferd in dem Moment zum Schulpferd wird, dann zahlt deine normale Haftpflichtversicherung nicht mehr, wenn dein Pferd während des Unterrichts was anstellt.
Dir muss im Unterricht Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wenn deiner RB was passiert. Allerdings, wenn wirklich mal was passiert, dann hört der Spaß und die Freundschaft auf und dann gelten solche unterschriebenen Papiere von den Eltern nicht mehr.
Ich würde mich an einen Rechtsantwalt oä. wenden und das abklären. Da du es unentgeltlich machst, sollte es nicht als Unterricht gelten und dein Pferd nicht zum Schulpferd mutieren Aber wissen tu ich das nicht.
"...aber dem edlen Pferd, das du reiten willst, mußt du seine Gedanken ablernen, du darfst nichts Unkluges, nichts unklug von ihm verlangen." Goethe
Ich habe meine Tierhalterhaftpflicht bei der Gothaer und da ist ausdrücklich die private Tätigkeit (sogar entgeltlich) als "Reitlehrer" mitversichert.
Ich gehe davon aus, dass das nur fürs eigene versicherte Pferd gilt und das natürlich nicht die Tätigkeit als "Reitlehrer" bei fremden Pferden beinhaltet, aber das ist ja bei Dir nicht der Fall und der SB könnte Dir aufgrund mangelder Versicherung das nicht verbieten.
Also in Deinem Fall würde ich schon den Aufstand Proben. Wenn man einer Reitbeteiligung auf seinem eigenen Pferd ein paar Tipps gibt (ich sehe das nicht als echten Unterricht) und der SB will das unter fadenscheinigen Gründen verbieten, finde ich das schon eine Unverschämtheit. Ich kennen keinen PB mit RB, der das nicht anfangs macht.
Wenn Du jetzt fremde Reiter-Pferd-Paare unterrichten würdest, wär das was anderes.
Ich gehe davon aus, dass das nur fürs eigene versicherte Pferd gilt und das natürlich nicht die Tätigkeit als "Reitlehrer" bei fremden Pferden beinhaltet, aber das ist ja bei Dir nicht der Fall und der SB könnte Dir aufgrund mangelder Versicherung das nicht verbieten.
Also in Deinem Fall würde ich schon den Aufstand Proben. Wenn man einer Reitbeteiligung auf seinem eigenen Pferd ein paar Tipps gibt (ich sehe das nicht als echten Unterricht) und der SB will das unter fadenscheinigen Gründen verbieten, finde ich das schon eine Unverschämtheit. Ich kennen keinen PB mit RB, der das nicht anfangs macht.
Wenn Du jetzt fremde Reiter-Pferd-Paare unterrichten würdest, wär das was anderes.