Vereinbarung Haltergemeinschaft

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-Tanja-
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Vereinbarung Haltergemeinschaft

Beitrag von -Tanja- »

Ich betreibe seit fast 18 Jahren einen eigenen kleinen Offenstall für meine beiden Pferde. Nun überlege ich, noch einen Einsteller aufzunehmen. Dies soll aber nicht im Rahmen eines Pensionsvertrags erfolgen, sondern wie eine Haltergemeinschaft ausgelegt sein. Ich möchte hieran nichts verdienen, aber die Stallarbeit und Kosten sollen natürlich nach Köpfen der Pferde geteilt werden.

Gibt es hier ähnliche Konstellationen? Wie habt Ihr das geregelt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen? Ich dache an eine Art Stallordnung, in der alles Grundlegende festgehalten ist (wieviele Stalldienste, wie wird der Stall gesäubert, wie/wann werden die Pferde gefüttert, Teilung der Kosten). Ich möchte dennoch Hauptverantwortliche und was den Stall an sich angeht Weisungsberechtigte bleiben, um nicht irgendwann plötzlich selbst vor die Tür gesetzt werden zu können (von den bereits erbrachten Leistungen über die Jahr habe ich auch finanziell immens viel in den Offenstall investiert).

Würde mich über Ideen oder Tipps freuen.
lg, Tanja

Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
Julia
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Beitrag von Julia »

Warum denn dann Haltergemeinschaft?

Ich würde einen Einstellervertrag machen wo ja aber genau all diese Punkte vereinbart werden können.

Man muss ja an einem Einsteller nichts verdienen, aber Du bleibst Fadenführend. Ich würde diese Position auch nicht hergeben wolllen.
Liebe Grüße, Julia
Ulrike
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Beitrag von Ulrike »

Moin,

stimme Julia zu. Du kannst nur alles teilen, dann seid Ihr Haltergemeinschaft, wo die Dinge dann auch in eine Richtung verändert werden können, in die Du u.U. nicht mit willst. Das wäre dann die Gleichberechtigung in einer solchen Gemeinschaft. Du könntest sonst den anderen Halter sich auch einkaufen lassen, dann musst Du keine Angst um Rausschmiss haben. Nur zur Hälfte wenigstens.
Während ich das schreibe, scheint mir in der VAriante aber auch schon Streit vorprogrammiert.

Oder, Du bleibst federführend und legst genau die Kosten und Aufgaben fest.
Das ist die bessere Variante, denn Du kannst hergehen und sagen, wie Du es möchtest.

Entweder, oder.


:lol:
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ninischi
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Beitrag von ninischi »

Ich denke auch, dass es mit so einer Vereinbarung immer finanzielle Schwierigkeiten geben wird. Du weißt selbst am besten, was du so "nebenbei" für Reparaturen, Instandsetzungen usw investierst. Wenn jetzt jemand in die "Haltergemeinschaft" kommt und sich von den scheinbar niedrigen "gewöhnlichen" monatlichen Kosten leiten lässt, gibt es ganz bestimmt Schwierigkeiten, wenn dann plötzlich 1500 Euro geteilt werden müssen, weil der Paddock ein wenig Schotter und etwas neuen Sand bekommen hat.
Hier bei uns läuft das so tatsächlich und auch ganz gut, aber erstens sind wir eben eine Familie und zweitens investieren mein Mann und ich auch viel "nebenbei", was wir für meine Mutter und Schwester natürlich gerne machen. Für andere würde ich das aber nicht einfach machen - schon gar nicht, weil viele eben in dem naiven Glauben leben, dass "Pferde am Haus halten" günstiger sein müsste als im Pensionsstall.

Allein der Trecker - was ist mit den Kosten? Der hat mehr als ein neuer Kleinwagen gekostet und braucht pro Betriebsstunde 20 Liter Diesel und regelmäßige Wartung usw. Was kostet dann Mist wegfahren oder hochschieben oder Reitplatz schleppen oder Trailbewuchs schreddern? Der Anhänger zum Wegfahren kostet auch über 10 000 Euro und der Schredder 2,5 und der Reitplatzplaner auch 1. Das würde ich für Fremde nicht alles für lau mit machen, weil es eben nicht für lau ist.

Wenn ich hier einen Einsteller nehmen würde, dann würde ich natürlich auch Mithilfe und in gewissem Rahmen Mitspracherecht erwarten und auch versuchen, vieles vertraglich festzulegen. Aber die tatsächlich anfallenden Kosten zu teilen, halte ich nicht für realistisch. Ich würde versuchen, aus den Erfahrungen der letzten Jahre eine realistische Zahl zu berechnen, was ihr pro Pferd und Monat tatsächlich investiert habt und die als monatliche Kosten veranschlagen. Wenn du nichts dran verdienen willst, ist das nett. Aber zu viel dazulegen solltest du auch nicht.

Eine Freundin von mir hat seit 15 Jahren einen kleinen Stall hier in der Nähe und versucht es genau so wie du es dir vorstellst. Die Arbeit soll geteilt werden und die Leute zahlen für eine richtig tolle Haltung im Offenstall mit teilbarem Paddock und Trail und viel Weide und gutem Heu und einem guten Reitplatz und tollem Ausreitgelände 160 Euro, also reine Futterkosten, etwas für die Pacht und ein klein wenig für Weidepflege und um mal einen neuen Besen anzuschaffen. Bei ihr zumindest ist es so, dass ihr die Leute immer wieder weglaufen, weil sie es zu teuer für "so viel Arbeit" finden. Ich glaube, es ist einfach schwer, Leute zu finden, die eine realistische Vorstellung davon haben, was es kostet, Pferde zu halten.
Viele meinen leider, dass es damit getan ist, dass "das Land ja da ist" und "der Stall ja schon steht". Sie rechnen dann nur die Kosten für's Heu und wundern sich, wie das denn 160 Euro monatlich sein sollen.
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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Ich bin nicht sicher, wie es inzwischen ist, vor einigen Jahren war eine "Haltergemeinschaft" rechtlich quasi nicht darstellbar. So wie es oftmals ist, man erlaubt das kostenfreie Unterbringen des Pferdes gegen Mithilfe und z.B. eigene Futterbeschaffung (im OS ja so nicht gegeben, aber das war ein Beispiel, das ich konkret kenne), möchte einfach nur die Möglichkeiten teilen und Gesellschaft fürs Pferd und sich selber haben, ohne dran zu verdienen, geht es nicht durch, hat wohl steuerliche Gründe. Die Leistung hat einen Gegenwert, den man in jedem Fall erhält.

Haltergemeinschaft setzt(e) voraus, dass wirklich alle Kosten, also auch Anschaffungskosten der Gebäude etc. (Abschreibung) anteilig genau aufgerechnet wurden, bis in jedes Detail ob nun Isolatoren für die Zaunreparatur, Wasser und Strom, Versicherungen (da die nächste Schwierigkeit, wer ist Versicherungsnehmer, wer sind die "Einsteller", denn dann ist Tierhüterhaftung ein Problem).

Einsteller zu nehmen bedingt auch ein paar Dinge die zu berücksichtigen sind, eben die Tierhüterhaftpflicht, Erlaubnis vom Vet-Amt etc..

Da in der pferdigen Welt Neider oftmals keine Grenzen kennen, und ich eh bin wie ich bin, bin ich in diesen Punkten zugegeben ein echter "Schisser". :oops:
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-Tanja-
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Beitrag von -Tanja- »

Hätte vielleicht noch dazuschreiben sollen: unser Stall ist gepachtet, wir zahlen pro Pferd eine Grundgebühr/Monat (darin enthalten Mistentsorgung, Wasser und die Nutzung selbst), Heu geht extra nach Verbrauch/Quaderballen.

Haltergemeinschaft deshalb, weil ich keine Haftung à la Pensionsbetreiber übernehmen will. Dann müßte ich nämlich eine Hüteversicherung, etc. abschließen, hinzu kommt gegebenenfalls die BG und das Finanzamt. Das fällt im Rahmen einer Haltergemeinschaft weg (Stallarbeit wird nach Anzahl der Pferde/Woche geteilt, z. B. 14 Stalldienste durch zwei Pferde = jeder Halter sieben Stalldienste, jeder besorgt auch sein Futter selbst, allein das Heu wird gemeinschaftlich eingekauft, fallen sonstige Kosten an, z. B. mal Sand nachfüllen, wird das nach Anzahl der Pferde/Halter geteilt - es besteht also keine Gewinnerzielungsabsicht und es werden auch keine Dienstleistungen erbracht, die bezahlt werden).

Ich hab nach viel Suchen im www eine nette Vorlage für eine pferdische Haltergemeinschaft gefunden, die ich für unsere Zwecke umgeschrieben habe. Ich verpachte quasi unter, so daß ich federführend bleiben kann.
lg, Tanja

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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Nach zumindest damaliger Auffassung gemäß Beratung müssten auch alle bereits vorhandenen "Anschaffungen" quasi eingerechnet und bewertet werden, weil sonst doch jemand sein Eigentum zur Verfügung stellt. (Stallgebäude, Zaun, geleistete Arbeit ... )

Wie pingelig das gesehen wird, wenn jemand aufmerksam wird und was abhaben will (dürfte nur das FA sein!?) ist ja auch immer die Sache. Rechtliche Grundlagen gibt es ja für so vieles, was in der Realität nicht so haarklein gewertet wird.
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Beitrag von Eowyn »

Wenn ichs noch recht im Kopf habe, stellt eine Haltergemeinschaft eine GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) dar. Daß bedeutet rechtlich, daß allen Mitgliedern alles zu gleichen Teilen gehört. Es geht auch nicht, daß ein Mitglied die Gemeinschaft einfach so verläßt und ein anderes eintritt. Rechtlich muß jedes Mal die GdbR aufgelöst und ausbezahlt werden und dann wieder neu gegründet.
Meine Erfahrung hat gezeigt, daß das immer in Streß und Ärger und meistens vor Gericht landet.
Ich würde die Finger davon lassen.
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