Fremdreiter auf eigenem Pferd verboten?

Welche Haltung für welches Pferd? - Hier könnt ihr darüber diskutieren.

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Cat_85
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Fremdreiter auf eigenem Pferd verboten?

Beitrag von Cat_85 »

Hallo

Die Überschift ist nicht optimal, sorry.

Ich war letztens ja bei meiner Freundin, um ihr Pferd mal wieder zu reiten. Sie steht seit zwei Monaten auf einer neuen Anlage und scheinbar mag man sie da nicht sonderlich. Jedenfalls, ich bin grad aufgestiegen, da kam die Vorsitzende des Vereins, dem die Anlage gehört, zu meiner Freundin und meinte, dass ich nicht auf ihrem Pferd reiten darf, weil ich nicht im Verein bin. Und dann müsste der Verein bezahlen, wenn mir auf der Anlage was passiert. Sie ist übrigens im Verein.

Wir haben jetzt tausend Fragezeichen im Kopf. Ich dachte immer, das die Haftpflicht des Pferdes zahlen muss, wenn ich runterfalle. Hat die Anlage damit was zu tun? Es ist doch ihr Privatpferd, da kann sie doch raufsetzen, wen sie will, oder? An der Anlage steht, das Unbefugten das Betreten verboten ist. Aber wenn ich mit ihr da hin gehen, bin ich doch befugt, oder? Man meinte ja nur, dass ich nicht reiten darf. Ist das berechtigt oder Schikane? Weiß das jemand?

Wir wären für jeden Rat dankbar.
Sheitana
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Beitrag von Sheitana »

Hi!

Also ich habe jeztt keine Ahnung wie genau das rechtlich ist.

Ich kenne es nur so, dass die eigene Versicherung es abdecken muss, wenn Fremdreiter das Pferd reiten.

Alles andere wäre unsinnig, oder glaubt die Dame allen ernstes der Verein wäre so blöd so ein "Laster" auf sich zu nehmen? Das halte ich wirklich für völligen Quatsch. Im Zweifelsfall würden sie dann dauernd belangt werden, denn es passt keiner ständig auf und ich denke keiner Versicherung würde Pferde gegen Fremdreiter mitversichern, die Privatleuten gehörenund gar nicht dem Verein. Und das wäre es ja im Endeffekt.

Außerdem kann man keinem Privatmann das Recht nehmen jemand "Fremdes" auf sein Pferd zu lassen. Das ist immer noch die eigene Entscheidung.

Aber wie gesagt, keine Ahnung wie das rechtlich ist... :wink:
LG
Sheitana
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Julia
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Beitrag von Julia »

Also meines Wissens nach ist das völliger Unsinn !!!

Der Verein haftet nur für die Dinge die mit den Vereinseigenen Pferden passieren !

Das klingt eher nach Wichtigtuerei / Schikane !

*Kopfschüttel* also sowas habe ich echt noch nie gehört... :roll:
Liebe Grüße, Julia
Thisbe
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Beitrag von Thisbe »

Versicherungsrechtlich sollte das Quatsch sein.
Wenn der Verein das allerdings verbietet (mal rausfinden, ob das schon irgendwo steht!), dann ist das leider so. Die Begründung ist dafür egal.
Ich habe das auch schon erlebt und da hätten Fremdreiter dann Nutzungsgebühr für die Anlage zahlen sollen.
In der Seele des Pferdes findest du Saiten, die lange in dir nachklingen.
(Gunnar Arnarson)
horsman
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Beitrag von horsman »

Moment mal:

wenn Du als Nicht-Vereinsmitglied ein Pferd reitest (egal ob es einem Vereinsmitglied gehört), wird natürlich der Verein für Dich nicht eintreten können. SOweit ich informiert bin haben die vereine einen Unfallversicherung über den landessportbund. Die tritt natürlich nur für Vereinsmitglieder ein. Davon abgesehen wird man in den meisten Vereinen die vereinseigenen Anlagen auch nicht nutzen dürfen, wenn man nicht im verein ist - ist ja auch logisch, denn die Mitglieder zahlen ja dafür und denen ggü. wäre es unfair, wenn auch Nicht-Mitglieder die ANlage dann quasi auf deren Kosten nutzen dürften.

Natürlich muss man die Kirche im Dorf lassen, wenn mal einer 5min. trocken reitet, oder jemand zum Ausprobieren des Pferdes fü+r einen verkauf vorbei kommt - Fingerspitzengefühl halt...
Zuletzt geändert von horsman am Di, 09. Sep 2008 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Cat_85
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Beitrag von Cat_85 »

horsmän hat geschrieben: SOweit ich informiert bin haben die vereine einen Unfallversicherung über den landessportbund. Die tritt natürlich nur für Vereinsmitglieder ein.
Aber das gilt doch auch nur für deren Pferde, bzw. wenn die Pensionspferde sich auf der Anlage weh tun, wegen kaputter Zäune oder so. Vielleicht auch noch, wenn ich mir im Winter bei Glatteis das Bein auf der Anlage breche, aber oft steht da auch sowas wie "betreten auf eigene Gefahr". Wenn ich mir beim Reiten auf meinem Pferd was tue, dürfte das dem Verein auch egal sein.
horsmän hat geschrieben: Davon abgesehen wird man in den meisten Vereinen die vereinseigenen Anlagen auch nicht nutzen dürfen, wenn man nicht im verein ist - ist ja auch logisch, denn die Mitglieder zahlen ja dafür und denen ggü. wäre es unfähr, wenn auch Nicht-Mitglieder die ANlage dann quasi auf deren Kosten nutzen dürften.

Ja, das kann ich mir vorstellen. Sowas müsste ja dann in der Satzung oder so stehen? Ist natürlich übel, wenn dann jede Reitbeteilung auch in den Verein muss. Naja.

Uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich mal die ganzen Regelungen da durchzulesen.
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Dressurreiterin22
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Beitrag von Dressurreiterin22 »

Normalerweise tritt dann die Tierhalterhaftpflicht in Kraft und wenn du dir was tust eine hoffentlich vorhandere Unfallversicherung... Aber das der Verein sowas zahlen müsste ist mir auch neu :?:
Gast2

Beitrag von Gast2 »

das kenne ich auch von einem Stall im Rhein-Neckar-Raum (vielleicht der gleiche). Ist ein Vereinsstall, und es dürfen keine NICHT-Vereinsmitglieder auf dem Grundstück des Vereins irgendeines der eingestellten Pferde reiten.

Begründung: ist halt so!
horsman
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Beitrag von horsman »

also jetzt muss man auch fair ggü. den vereinen bleiben. außerdem muss man die dinge sauber trennen.
1.Unfallverletzung eines Reiters
2. Unfallverletzung eines Pferde
3. Nutzen von vereinseigenen Anlagen

zu1: hierzu sind vereinsmitglieder unter bestimmten umständen über den landessportbund versichert. Denn: der Verein muss einen Teil des Mitgliedsbeitrag an den LSB abführen.

zu2: hier gilt die Tierhütehaftung des Stallbetreibers. ev. ist das gar nicht der Verein, sondern eine dritte Person (Landwirt z.B. dem der Hof gehört).
Falls fremde Personen oder fremde Pferde an Schaden beteiligt sind, trifft auch sie ev, eine Haftung.

zu3: warum soll jemand eine Anlage nutzen dürfen, für die andere aber nicht er bezahlt? sowas geht auf dauer nicht. => wer Vereinsanlagen benutzen will muss über kurz oder lang auch dafür zahlen, sei es durch Veriensbeitritt, oder andere Regelungen, die der Besitzer dr Anlage bestimmen darf.
Herr Konrad

Beitrag von Herr Konrad »

Liebe cat 85,
die Tierhalterhaftpflicht zahlt überhaupt nicht wenn Du runterfällst!
Das macht bestenfalls Deine (hoffentlich vorhandene) Unfallversicherung).Die Tierhalter ist zuständig für Schadensfälle die das Pferd anrichtet. Dazu gehört in der Regel n i c h t :shock: wenn ein Reiter runterfällt.
Da würde ich mich nochmal rückversichern, wenn die Besitzerin des Pferdes das meint.(Vor Gericht gilt nichtmal wenn Du eine Haftungsauschlußerklärung unterschrieben hast) Normalerweise haftet der Pferdebesitzer mit seinem Privatvermögen wenn Dir was passiert - außer es besteht eine Schulpferdehaftpflicht. Selbige greift halt dann wenn 2 Versicherungen streiten und beide sich irgendwie einigen.
Sprich nochmal mit einem D e i n e r :) Versicherungsvertreter über diesen Haftungsfall. Dann bist Du am Laufenden.
Viele Grüße
Dein Herr Konrad 8)
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FoxOnTheRun
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Beitrag von FoxOnTheRun »

Auch wenn es hier jetzt offtopic wird: Ich glaube nicht, daß der Pferdebesitzer das Risiko am Fremdreiter träg, außer man handelt grob fahrlässig. Da würde ja wohl niemand irgendjemanden mehr auf sein Pferd lassen. Schulpferdehaftpflicht greift hier glaub ich auch nicht, sofern das Pferd nicht als Schulpferd genutzt wird...

Den "Schaden" des Fremdreiters trägt, sofern vorhanden die Unfallversicherung des Fremdreiters.

Die Tierhalterhaftpflicht zahlt schäden an Dritten. Auch hier muß man aufpassen, manche Versicherungen schließen das Fremdreiterrisiko aus.

Und wieder zurück zum Thema: Ich denke nicht, daß ein Verein jemanden Verbieten kann ein Fremdes Privatpferd zu reiten. Mit der Anlagennutzung sieht das vielleicht anders aus, allerdings ist das schon sehr Kleinlich und könnte durchaus anders gelöst werden. Fremdreiterentgelt etc.

In meinem früheren Verein hat da niemand gefragt, wenn jemand fremdes mal ein Privatpferd geritten hat. Wenn das Regelmäßig vorkommt, sollte man da schon über ein e Mitgliedschaft nachdenken...

Mit Haftungsgeschichten kann man den beschriebenen Sachverhalt auf jeden Fall nicht begründen.
LG Foxi
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Wer Frauen ohne Fehler sucht und Pferde ohne Mängel, der hat nie ein gutes Pferd im Stall und im Bett nie einen Engel.
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ottilie
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Beitrag von ottilie »

horsmän hat geschrieben:zu3: warum soll jemand eine Anlage nutzen dürfen, für die andere aber nicht er bezahlt?
Mit einem fremden Pferd stimme ich Dir zu.
Da es sich aber um ein Pferd gehandelt hat, das auf dieser Anlage steht, ist die "Nutzung" ja wohl schon mitbezahlt.
Da dann nochmal Geld zu verlangen, bloß weil jemand anders als der Besitzer drauf sitzt, grenzte schon sehr an Unverschämtheit.
Wobei das nicht das Thema war, sondern es mit der Versicherung begründet wurde - da wurden ja schon verschiedene Aspekte genannt, und ich denke auch, daß es jede Versicherung etwas anders behandelt, weswegen man immer den einzelnen Fall betrachten muß.
Grüsse von
ottilie
Es grüsst ottilie
~~~~~~~~~
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LordFado

Beitrag von LordFado »

das Problem liegt tatsächlich in der versicherung, in meinem verein müsste mein Freund auch mitglied werden, wenn er halbwegs regelmäßig (und ist auch nur 1* im monat) auf meinem Pferd reitet.
Grund: wenn der Unfall durch "Vereinseigentum" (sprich: zufliegende Tür, die nicht ausreichend gesichert ist, Pferd erschrickt oder: Sprungmaterial benutzt, reiter fällt und Sicherheitsauflage löst nicht aus oder: Sprinkleranlage draußen schält ein oder Personal macht den Traktor an, Pferd erschrickt, Reiter fällt oder: Boden ist hart/uneben, deshalb Knochenbruch oder einfach nur umknicken beim Pferd führen) geschieht, ist der Verein als Grundstückseigentümer genauso dran wie beim auf Glatteis ausrutschenden Briefträger.

Alle Mitglieder (oder Nutzer von "Tagesmitgliedschaften" - sprich Platzbenutzung bezahlt - Quittung vorhanden) sind dabei über den Landessportbund abgesichert.

Die Tierhalterhaftpflicht zahlt nur dann, wenn das Tier an was Schuld ist (sprich: beißt ihm den Finger ab, tritt gezielt aus (und schon da kann die Ursache ein Geräusch durch die Anlage/den Grundstückseigentümer sein), beschädigt ein Auto oder Flurstück), wobei hier tiertypisches Verhalten (durchgehen wegen irgendwas) meist schon darin Endet, dass der Verursacher des Geräuschs dran ist.

Ganz prinzipiell zahlt IMMER die Unfallversicherung/Krankenversicherung des Geschädigten (dazu ist sie da!). Diese jedoch versucht sich das geld natürlich beim VVerursacher wiederzuholen (das muss der Geschädigte noch nichtmal mitkriegen), sprich beim Besitzer der Anlage oder beim Tierbesitzer. Drum ist in vielen Tierhalterhaftpflichten das Reiten/Führen/... von Dritten ausgeschlossen, insbesondere wenns um Geld geht (Beritt/Reitbeteiligung) und drum ist auch das Reiten von Nicht-Vereinsmitgliedern auf vielen Anlagen untersagt, das ist keine Schikane sondern durchaus üblich und verständlich.

Eine Erklärung zu unterschreiben, dass man als Dritter auf Forderungen gegen den Anlagenbetreiber verzichtet ist übrigens ziemlich nichtig: Man kann als versicherter keine Aussagen über das Verhalten seiner Versicherung machen und keinen Verzicht auf Ersatz unterschreiben, das Einzige was zählen WÜRDE ist eien schriftliche Erklärung der eigenen Unfall- oder Krankenversicherung und die stellt sowas (logischerweise) nicht aus. Dasselbe gilt im übrigen für Helmpflicht oder nicht - ich als Versicherungsnehmer kann nicht behaupten, dass meine Versicherung keine Forderungen geltend macht, da hilft das schriftliche vor Gericht gar nix und ein Anlagenbetreiber darf darauf bestehen, dass Helmpflicht für alle gilt.
Carmen
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Beitrag von Carmen »

Wie schon gesagt wurde, zahlt die Tierhalterhaftpflicht nicht, wenn dem Reiter des versicherten Pferdes etwas passiert. Sie zahlt nur bei Schäden, die Dritten durch das Pferd entstehen.

Wenn die Tierhalterhaftpflicht das Fremdreiterrisiko nicht einschließt, dann zahlt sie auch nicht, wenn das Pferd mit einem fremden Reiter Schäden verursacht.

Und eine Reitbeteiligung wird versicherungstechnisch wieder ganz anders behandelt.

Ich würde mir nicht verbieten lassen, wen ich will auf meinem Pferd reiten zu lassen. Aber wenn der Verein das verbietet, kann man wenig dagegen tun. Außer vielleicht ins Gelände zu gehen.
"Es gibt schon viel zu viele Pferde, die Gefangene sind. Wenn wir unser Pferd lieben, müssen wir [...] ihm so viel wie möglich von seiner Freiheit zurückgeben." Sylvia Loch
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Cat_85
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Beitrag von Cat_85 »

Ich danke euch für die ganzen Tipps und Ratschläge.
Das ist ja alles echt kompliziert mit den Versicherungen, aber ich glaub, jetzt schau ich mehr durch.
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