Heeresdienstvorschrift 12

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Josatianma
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Heeresdienstvorschrift 12

Beitrag von Josatianma »

Heeresdienstvorschrift 12

Die Deutsche Reiterklassik hat einen Namen (aus dem Jahr 1937)


Broschiert: 181 Seiten
Verlag: Wu-Wei Verlag; Auflage: 1 (November 2008)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3930953420



Der WuWeiVerlag hat die H.Dv.12 im letzten Jahr neu aufgelegt und ich habe Lust, mich mit den Grundlagen der deutschen Reitlehre zu beschäftigen.
Die Reitvorschrift H.Dv.12, zuletzt 1937 aktualisiert, war eine Dienstvorschrift des deutschen Heeres. Sie befasst sich mit der Ausbildung von Pferden und Reitern für den Einsatz in Kavallerieeinheiten. Viele der Ausbildungsregeln sind nach dem 2. Weltkrieg in die moderne Pferdeausbildung nach den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eingeflossen. Grundlage für diese Schrift war das Werk Steinbrechts („Das Gymnasium des Pferdes“), dessen Handschrift man immer wieder erkennen kann.

Die H.Dv.12 ist in vier Hauptkapitel unterteilt: Allgemeines, Reitlehre, Ausbildung der Pferde und Ausbildung der Reiter.

Im ersten Teil, „Allgemeines“, werden Anweisungen zum Reiten in einer Abteilung, zum Verhalten des Reitlehrers oder auch zum korrekten Führen der Pferde an der Hand gegeben. Dieser Teil hat weniger aktuelle Bedeutung, er ist vor dem Hintergrund der Arbeit des Militärs zu lesen.

Im Kapitel „Reitlehre“ wird das grundlegende Vorgehen in der Ausbildung des Pferdes beschrieben und welche Werkzeuge dazu beherrscht werden sollen. Es wird auf Sitz und Hilfen des Reiters eingegangen und wie man das Pferd an die Hand stellen soll. Übungen auf ebenem Hufschlag werden vorgestellt. Dazu gehören die Definitionen und eine Beschreibung der jeweiligen Hilfengebung für verschiedene Hufschlagfiguren, Wendungen auf der Stelle (Vorhand- und Hinterhandwendung), Schenkelweichen, Reiten in Stellung und das Schulterherein. Hier finde ich interessant, dass das Schulterherein scheinbar früh eingesetzt wird und im Schritt und Trab geritten wird. Hierzu aus der H.Dv.12: „Das Schulterherein kann geritten werden, wenn die Pferde im verkürzten Arbeitstrab Durchlässigkeit und Selbsthaltung gewonnen haben und in Stellung gehen können“ (H.Dv.12, S. 66). Das steht meiner Meinung nach konträr zu der heutigen Praxis, das Schulterherein erst ab Klasse M zu fordern. Des Weiteren werden in diesem Kapitel die Bodenrickarbeit, das Springen und die Arbeit im Gelände angesprochen. Ein eigenes Unterkapitel bekommt die Bearbeitung des Pferdes ohne Reiter, wozu Longenarbeit, aber auch Abkauenlassen und Biegen an der Hand sowie das Übertretenlassen an der Hand, zur Förderung der Losgelassenheit und des Gehorsams auf einseitige Hilfen, gehören. Das mag für heutige Verhältnisse geradezu innovativ klingen.

Das Kapitel „Ausbildung der Pferde“ thematisiert die Ausbildung der Pferde im ersten und zweiten Jahr und formuliert zunächst Ziele und Grundsätze der Dressur. Dieser Abschnitt erinnert stark an die spätere Skala der Ausbildung, hat aber noch einen anderen Aufbau. So sind z.B. Takt und Losgelassenheit unter einem Punkt zusammengefasst, womit deutlich wird, wie sehr sich beide beeinflussen: „Die erste Aufgabe des Reiters ist es, den Takt zu regeln. (…) Das Pferd soll lernen, die ohne Reiter gewonnene Haltung wiederzufinden und sich auch unter dem Gewicht des Reiters mit langem Halse und hängender Nase zwanglos zu bewegen. (…) Die Losgelassenheit ist daran erkennbar, dass das Pferd im Trabe taktmäßig, raumgreifend, ohne zu eilen, vorwärts geht und das Bestreben hat, den Hals mit vorwärts-abwärts gestreckter Nase an die aushaltende Hand heranzudehnen, dass es federnd aus dem Rücken schwingt und den Schweif ohne Spannung natürlich trägt“ (H.Dv.12, S. 115). In diesem Abschnitt wird meiner Meinung nach so vieles mehr klar als in der eher spärlich formulierten Skala der Ausbildung. Ich habe jetzt ein genaues Bild vor Augen, wenn von Takt und Losgelassenheit die Rede ist, das schaffte die formelhafte Skala der Ausbildung bisher nicht.
Es folgen weitere Beschreibungen über die Entwicklung der Schubkraft und des Ganges und der Anlehnung, des Geraderichtens, der Durchlässigkeit und Beizäumung, der Tragkraft und somit Versammlung, der Entstehung der Aufrichtung und der Bedeutung von Dressur- und Gebrauchshaltung.
Es folgt der Teil über die Arbeit mit der jungen Remonte. Hier wird das erste Satteln, die Arbeit an der Longe, die erste Arbeit unter dem Reiter, die beginnende Anlehnung, die Entwicklung des Gehorsams auf die einseitigen Hilfen, die Verbesserung des Ganges und der Durchlässigkeit durch Mitteltrab sowie erste Anfänge der Versammlung (Wendungen im Gange, Rückwärtsrichten und Ganze Paraden) beschrieben. Außerdem befindet sich in diesem Kapitel ein genauer Ausbildungsplan als Anhaltspunkt, wie mit einer jungen Remonte gearbeitet werden soll. Es lohnt sich, dieses Kapitel ganz genau zu studieren, denn es werden verschiedene Lösungsansätze für aufkommende Probleme besprochen.
Im nächsten Kapitel wird die Ausbildung des Pferdes im zweiten Jahr besprochen. Auch für diese Phase findet der Leser einen Ausbildungsplan vor, an dem er sich bei seiner Arbeit orientieren kann. Immer wieder wird die Bedeutung der vielfältigen Arbeit im Gelände betont, die viele Vorteile bietet.

Im letzten Kapitel wird die Ausbildung des Reiters thematisiert. Auch hierzu gibt es einen Ausbildungplan, der Gymnastikübungen am Pferd, Sitzlongen, das Reiten ohne Bügel auf dem freien Pferd, Unterricht in der Hilfengebung und Kandarentraining umfasst.


Die H.Dv.12 will Reitern einen Leitfaden zur Orientierung in der Ausbildung bieten, in der Einleitung liest man: „Der Krieg fordert vom Reiter die sichere Beherrschung des Pferdes im Gelände, vom Pferd Gehorsam, Gewandtheit und Ausdauer. Diese Anforderungen zu erfüllen, ist das Ziel der Ausbildung von Reiter und Pferd. Dauernden Erfolg wird sie nur haben, wenn alle Vorgesetzten und Untergebenen von der Freude am Reiten und der Liebe zum Pferd beseelt sind“ (H.Dv.12, S. 1). Das gelingt ganz wunderbar und wenn man es als Leser schafft, alle militärischen Anmerkungen (z.B. spezielle Waffenübungen zu Pferd) zu ignorieren, hat man ein wunderbares Nachschlagewerk und einen roten Faden für die gründliche Basisausbildung.


AUTOR: smilla
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dshengis
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Re: Heeresdienstvorschrift 12

Beitrag von dshengis »

Das Kapitel „Ausbildung der Pferde“ ( ) erinnert stark an die spätere Skala der Ausbildung, hat aber noch einen anderen Aufbau.
Eigentlich schon witzig, wenn man mitkriegt, dass die Skala der Ausbildung nix weiter ist als eine Folge von Überschriften ;) Unter ein paar unwesentlichen Auslassungen :? (z.B ist ja auch die Anlehnung mit der Entwicklung der Schubkraft und des Ganges zusammengefasst.)
Dazu kommen die schönen Zeichnungen!

Alles in allem nach wie vor ein durchaus nützliches und lehrreiches Büchlein :)

Interessanterweise gleichen die Richtlinien von 1974 (Band 1) noch sehr stark der HDV, nur sind auf denn Zeichnungen alle Uniformen verschwunden :P Und leider gibts auch schon in der Gliederung ein paar Veränderungen. Bei ansonsten unverändertem Text!

Ach ja, eine schöne Rezension, Jenny!

LG A.
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Kaiserulan
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Beitrag von Kaiserulan »

Zum ersten Mal wurde die HDV 12 als D.V.E. 12 "Reitvorschrift" 1912 veröffentlicht. Anders als die HDV 12 bekommt man die D.V.E. 12 aber nur mehr in Antiquariaten.

Die D.V.E. 12 ist stark vom Steinbrechtschen Reitsystem beeinflusst, bildet aber nur bis zu den Seitengängen aus, was für das Kampagnereiten ja auch genügt.

Ich bin ein großer Fan der Reitvorschrift, da sie kurz und klar viele Elemente der Gebrauchsreiterei erläutert, welche heutezutage vielfach verschütet gegangen sind.

Und um nicht zu vergessen, die Schwerpunkt war ein extrem sorgsamer und sorgfältiger Umgang mit den Pferden, denn Pferde waren schon damals sehr teuer und der Staat sparsam.
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Beitrag von horsman »

ja, die dt. Klassik ist soweit nicht weg von der franz, Klassik ;-)

SH mit einem jungen Pferd im Schritt - oh Gott ! :lol: 8)

Ganz interessant auch, dass Anlehnung und Beizäumung gesondert angesprochen wird. Sag das mal einem "modernen" Richter/Reitlehrer, heute, das das zwei paar Schuhe sind, bzw. Anlehnung erst mal auch ohne Beizäumung existieren kann. Dann wäre schon viel gewonnen.

Man stelle sich mal vor, ein Pferd gewinnt A-Dressur ohne Beizäumung (weil der A-Ausbildungszustand Beizäumung eigentlich noch gar nicht herbei führen kann). Wär mal was neues ;-)

Manchmal ist vermeintlicher Fortschritt eben doch nur Rückschritt.

Ich hab son Ding von 1937 übrigens noch im Schrank stehen. - Nein, ich habs nicht damals selbst gekauft :P
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Beitrag von dshengis »

horsmän hat geschrieben: Ich hab son Ding von 1937 übrigens noch im Schrank stehen. - Nein, ich habs nicht damals selbst gekauft :P
Hast Du es damals nicht gekriegt?
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Beitrag von horsman »

klar, bei der Einberufung an die Ostfront gabs das gratis. So hatten wir wenigstens was zu lesen vor Stalingrad. *gröhl* , räusper* ...

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naja, war wohl nicht wirklich lustig die zeit damals...
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Gnade der späten Geburt - bla-bla...
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Ich habs von nem Opa am damaligen Stall geschenkt bekommen, der war so um die 75, als ich so um die 25 war. Mind. 15 jahre lang verottete es halb in meinem Spind, bis ich den mal komplett aufgeräumt hab. Dabei ist es zum Vorschein gekommen. Jetzt hats nen Ehrenplatz in meiner Vitrine.
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Beitrag von Kaiserulan »

horsmän hat geschrieben:ja, die dt. Klassik ist soweit nicht weg von der franz, Klassik ;-)
Das würde jedoch ein Steinbrecht ganz anders sehen. :wink:

Tatsächlich machte ja die preußische Gardekavallerie in den 1840er Jahren Versuche mit dem Baucherschen Ausbildungssystem, die nicht sehr befriedigend verliefen und dann schnell wieder aufgegeben wurden.

Erst der Vorschrift von 1912 gelang es, klassiche Grundsätze fest im deutschen Kavallerieausbildungssystem zu verankern.
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Beitrag von horsman »

ok, die franz. Klassik ist aber ja nicht nur Baucher, sondern (wie man seit Oliveira spätestens weiß), die Synthese aus Baucher und Gueriniere.

Ich schätze da könnt sich auch Steinbrecht gut mit anfreunden ;-)
(Schau z.B. auch mal was Stensbeck gemacht hat...)
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Beitrag von Kaiserulan »

Das stimmt natürlich.

Die Polemik von Seeger und Steinbrecht gegen Baucher scheint auch ein wenig damit zu tun zu haben, dass sie die zeitweise Wertschätzung des Franzosen in Berlin nicht verwinden konnten.

Nichtsdestotrotz halte ich Steinbrechts Einschätzung für völlig korrekt, dass das Bauchersche System für die dynamischen Anforderungen des kavalleristischen Vorwärtsreitens nicht geeignet war.
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Beitrag von horsman »

durchaus möglich

wobei aber eben das Dressurreiten eines Pferdes in hohem Versammlungsgrad auf kleinem Raum eben auch nicht nicht allzuviel mit den kavalleristischen Anforderungen der 1850er jahre zu tun haben dürfte

Auch das wird gerne mal übersehen, dass wir uns und unsere Pferde ja nicht mehr fürs Kanonenfutter in der Vorwärtsschlacht auszubilden brauchen :)
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Beitrag von Kaiserulan »

Das stimmt auch wieder. Wobei wir unsere Pferde eigentlich für nichts mehr ausbilden "müssen", da heute eh alles nur mehr Hobby ist.

Aber auch die klassische Dressur kommt ja aus kriegerischen Anforderungen. Nur war es vornehmlich das 16. und 17. Jahrhundert. Der Unterschied war, dass die Kavallerie damals auf schweren Pferden und Trabharnisch tragend sehr statisch eingesetzt war und man nur mit geringem Raumgewinn operierte. Deshalb wurde für das Handgemenge trainiert, bei dem man sich auf engem Raum bewegen musste.

Die Caracole hatte z.B. den Zweck, sich im Nahkampf Raum zu verschaffen. Ob das in der Praxis wirklich ne Rolle gespielt hat :?:
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Beitrag von dshengis »

Kaiserulan hat geschrieben: Die D.V.E. 12 ist stark vom Steinbrechtschen Reitsystem beeinflusst, bildet aber nur bis zu den Seitengängen aus, was für das Kampagnereiten ja auch genügt.
Und für wohl mindestens 90% aller heutigen Reiter...
Ich zumindest wäre schon mal außerordentlich zufrieden, alle Punkte der SdA abhaken zu können (davon mal abgesehen, dass man sie sich eh immer wieder neu erarbeiten muss).
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Beitrag von horsman »

STIMMT.
wir müssen unsere Pferde für nichts weiter ausbilden, außer zum eigenen Gefallen und zur eigenen Freude. Wir Hobbyreiter haben dies Privileg !Allerdings, wenn man horseman ist, mit Blick auf darauf, dem Pferd dabei keine Schäden zuzuführen. Mal abgesehen davon, dass es einen ja auch wenig befriedigt, dem Tier Schaden zuzuführen, jedenfalls, wenn man einen gesunden Geist und Charakter hat.

Wie habens schon gut in dieser Zeit reiten zu können.
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Beitrag von Kaiserulan »

Womit sich der Kreis schließt.

Die Reitvorschrift gibt einen extrem sorgfältigen Umgang mit dem Pferd vor, der aber wahrscheinlich heute gar nicht mehr erreichbar ist. Man muss auch verstehen, dass da ein Reitbetrieb eines Kavallerieregiments beschrieben ist mit über 500 Pferden und Reitern unterschiedlichsten Ausbildungsstandes. Die 500 Kavalleristen, die einen dreijährigen Dienst leisteten, haben den ganzen Tag fast nichts anderes gemacht, als sich um die Pferde zu kümmern.

Dieses System war auf optimierte Ausbildung unter größtmöglicher Schonung des Pferdematerials ausgerichtet. Denn Pferde waren teuer.

Ein Reiter, dessen Pferd lahmte, hatte mit Strafdienst bis zum Arrest zu rechnen.
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Beitrag von Mirable »

also, das hört sich gerade so an, als hätte es die ganze Zeit keinen Nachdruck der HDV 12 zu kaufen gegeben??

Ich hab hier noch einen Nachdruck von 1983....

kopfkratz...
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