Kutschenfahren - Pruefung noetig?

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Jen
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Kutschenfahren - Pruefung noetig?

Beitrag von Jen »

Hallo zusammen

Stimmt das, dass wenn man in Deutschland mit seinem Pony/Pferd Kutschenfahren möchte, eine Fahrprüfung machen muss? Hat davon jemand schon gehört? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Liebe Grüesslis, Jen
***
Das Maul des Pferdes ist kein Bremspedal! Martin Plewa
Rusty072009
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Beitrag von Rusty072009 »

Hallo,

so viel ich weiß gibt es keine gesetzliche Grundlage, die so etwas konkret vorsieht. Grundsätzlich ist es jeder dazu geeigneten Person erlaubt sich mit einem Gespann im Straßenverkehr zu bewegen. Oft wird das Fahrabzeichen jedoch empfohlen, weil im Schadenfalls geprüft wird inwieweit der Fahrer zum Führen des Gespanns in der Lage war. Ggf. könnte es in diesem Fall von Vorteil sein einen Nachweis über die eigene Ausbildung vorlegen zu können.

Eine Ausnahme bilden gewerbliche Anbieter, da gelten andere Regelungen.

Gruß
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Jen
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Beitrag von Jen »

Danke für die Antwort! Es hätte mich auch gewundert, wenn das Fahrabzeichen in D obligatorisch gewesen wäre. Sinnvoll allemal, klar, aber obligatorisch? Hm. Nicht mal in unserer bürokratischen Schweiz. :P
Liebe Grüesslis, Jen
***
Das Maul des Pferdes ist kein Bremspedal! Martin Plewa
Fluli
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Beitrag von Fluli »

Ich habe vor etwa zwei oder drei Jahren das "kleine Fahrabzeichen für Ein- und Zweispänner" gemacht.
Mir wurde damals von dem Kutschlehrer gesagt, dass man mit dem kleinen Abzeichen auf Wald- und Feldwegen fahren darf, jedoch nicht auf befestigten und von Autos befahrenen Straßen. Dazu wäre dann das nächst höhere Fahrabzeichen nötig gewesen, laut Fahrlehrer. Das kam mir ein wenig komisch vor, weshalb ich mich bei weiteren Fahrausbildern und Kutsch-Fans informiert habe. Überwiegend hieß es, dass man kein Abzeichen vorlegen muss.
Was jedoch auf jeden Fall stimmt, ist, dass einige Versicherungen bei einem Kutschunfall den Schaden nur geltend machen, wenn man ein entsprechendes Fahrabzeichen vorweisen kann. Da sollte man sich also erstmal bei seiner Versicherung erkunden! Passieren kann ja immer mal was, auch ohne die Hauptschuld zu tragen. :wink:
Ich habe auch schon ganz oft gehört, dass man seinen Autoführerschein verlieren kann, wenn man einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit einer Kutsche verursacht hat. Ob das stimmt, würde mich auch mal interessieren. Leider habe ich darauf von zehn Fahrern (darunter auch Ausbilder) gefühlt 20 Antworten bekommen... :roll:

Viele Grüße
grisu
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Beitrag von grisu »

Man muss sicherlich kein Abzeichen vorlegen, um auf Straßen Kutsche zu fahren. Der einfache Grund: Das Fahrabzeichen ist eine Prüfung eines Verbandes und nicht des Staates. Das wäre ein bisschen so, als ob man nur mit dem Fahrrad auf Straßen unterwegs sein dürfte, wenn man eine Prüfung beim Bund Deutscher Radfahrer gemacht hat.

Bei einem Unfall wird es aber auf jeden Fall für einen sprechen, wenn man durch ein Abzeichen eine gewisse Sachkunde nachweisen kann.

Ich persönlich fände es gut, wenn es eine obligatorische (staatliche) Prüfung gäbe, die die Fähigkeit überprüft, ein Gespann im Straßenverkehr zu führen. Eine Kutsche im Straßenverkehr ist in falschen Händen saugefährlich, daher fände ich das ausnahmsweise mal eine sinnvolle bürokratische Regelung.

Zu dem Verlust des Führerscheins: Das kann ich mir gut vorstellen, vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist - man kann ja auch den Führerschein verlieren, wenn man betrunken Rad fährt.
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