freiberufliche Tätigkeit als Reitlehrer

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Excalibur

freiberufliche Tätigkeit als Reitlehrer

Beitrag von Excalibur »

Hallo Zusammen,

da es in diesem Forum ja so einige gibt, die als Reitlehrer Neben- oder Hauptberuflich arbeiten, würde es mich freuen ein paar Tipps zu bekommen. was sollte man nicht vergessen, wenn man in Erwägung zieht eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen ?

Der Termin mit einem Steuerberater steht schon, hätte aber gerne vorher schon eine Ahnung von der Materie.Dann kann ich gegebenen Falls auch noch einmal nachfragen.

Themen die mich beschäftigen,über die ich verschiedene Meinungen gehört habe sind z.b. Rentenversicherung, Krankenversicherung (Familienversicherung), Fahrtenbuch, Haftpflicht (bei geringfügiger Beschäftigung), Versteuerung mit Ehegatte.

Was haltet ihr von einer Anfahrtspauschale, wie regelt man das am besten?

Liebe Grüße
horsman
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Beitrag von horsman »

ich sag mal so: wenn du das alles damit verdienen willst, was du oben aufgeführt hast, kannste drei Kreuze im Kalender machen.

Ansonsten kommt es halt immer drauf an:
Krankenversi.: je nach Familenstand am besten beim Mann mit drin oder eben selbst zahlen (ggf. Privat). Rentenversich: entweder in gesetztlicher bleiben und rein zahlen (je nachdem wieviele Jahre du da schon einbezahlst hast) oder eben Sparbuch oder ne andere Bank-bzw. Versich.abzocke (Griechenland grüsst). Einkom.Steuern zahlste erst wenn du Gewinn erwirtschaftest. Wie du den Gewinn ermittelst erklärt dir der StB. USt-Pflicht entfällt soweit mir bekannt wenn freiberuflich und nicht gewerblich. Ansonsten auch KLeingewerbe-Erleichterung bis xx EUR Umsatz. Details sagt dir aber auch der StB (gg. kleines Entgeld).

Haftpflicht WICHTIG!

ANfahrtpauschale regelt der Markt. Es gibt Ausbilder die bekommen Flug und Hotel bezahlt, andere bekommen 4,- pro Reitstunde und sonst nix.
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Gast

Re: freiberufliche Tätigkeit als Reitlehrer

Beitrag von Gast »

Excalibur hat geschrieben:
Themen die mich beschäftigen,über die ich verschiedene Meinungen gehört habe sind z.b. Rentenversicherung, Krankenversicherung (Familienversicherung), Fahrtenbuch, Haftpflicht (bei geringfügiger Beschäftigung), Versteuerung mit Ehegatte.

Was haltet ihr von einer Anfahrtspauschale, wie regelt man das am besten?
Moin

Ich nehme mal an, Du gehst KEINER versicherungspflichtigen Arbeit mehr nach ...

Rentenversicherung:
Du kannst den Mindestbeitrag einzahlen, der sich aktuell auf 79,60 EUR beläuft. Voraussetzungen sind: bis Dezember 1983 für mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben und die Versicherungsbiografie muss seit dem 01.01.1984 lückenlos belegt sein.

Krankenversicherung:
Wenn Du vorher gesetzlich versicherst warst, muss Dich die letzte gesetzliche Versicherung als freiwilliges Mitglied übernehmen. Bei einem angenommenen Einkommen von ca 1900,00 EUR beläuft sich der Beitrag auf ca 380,00 EUR. Du kannst aber Antrag auf Beitragsminderung stellen, wenn Du nachweislich weniger Einkommen hast.

Haftpflicht:
Die private Haftpflicht nützt Dir nicht viel, wenn der Schadensfall im Rahmen Deiner Tätigkeit als Trainerin eintritt. Reitlehrer-Haftpflicht abschliessen.

Fahrtenbuch/Fahrtkosten:
Benutzt Du das Fahrzeug rein betrieblich, kannst Du mit den Kunden entweder eine Kostenpauschale absprechen oder Du berechnest jedem Kunden die tatsächlichen Anfahrts-Km. Nutzt Du das Fahrzeug auch privat, musst Du ein Fahrtenbuch führen. Schon damit Du die gefahrenen Km steuerlich geltend machen kannst.
Eine Fahrtkostenpauschale wirst Du trotzdem erheben müssen, es sei denn, dein Auto fährt mit frei verfügbarer Luft :)

Veranlagung:
Ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werdet, kann der Steuerberater von Jahr zu Jahr entscheiden, seine Software sagt ihm, wie ihr besser wegkommt.


Für den Fall, dass Du eine versicherungspflichtige Anstellung weiterführst, bleibt viel beim Alten .. bei der KV und RV ändert sich nichts, aber Du wirst zusätzlich die Reitlehrer-Haftpflicht brauchen.
Dein Einkommen als Trainerin fliesst dann ganz normal als Nebeneinkünfte in Deine Steuererklärung ein.
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Finchen
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Re: freiberufliche Tätigkeit als Reitlehrer

Beitrag von Finchen »

Kindergarten! :roll:
Zuletzt geändert von Finchen am Fr, 16. Mär 2012 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
Paula

Beitrag von Paula »

hä, wo ist der Rest vom Thread, wurde das auf Wunsch gelöscht?
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chica
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Beitrag von chica »

@Paula - ich habe mir die Freiheit genommen, diesen Kindergarten-Saustall aufzuräumen. Und damit bitte zurück zum Thema.
LG Ines
................................................
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

Interessant wäre es schon, was ist, wenn ich bis 1983 keine fünf Jahre einbezahlt habe. Hat jemand da Informationen drüber?
Liebe Grüße, Sabine

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Excalibur

Beitrag von Excalibur »

@sabrell: Danke deine Ausführungen sind sehr hilfreich!

Das den Preis und auch die Anfahrt der Mark regelt ist schon klar. Meine Frage zielte eher auf was anderes ab. Ich überlege, ob es mehr Sinn macht, pauschal einen Beitrag x zu nehmen, der sich durch die Anzahl der Stunden, die ich an diesem Stall gebe teilt.
Den Preis generell zu erhöhen und ab einer gewissen km Zahl einen Aufschlag pro gefahrenen km zu nehmen oder halt direkt eine Anfahrt pro gefahrenen km.

Bin mir nicht sicher was die Kundenfreundlichste alternative ist.

Bezüglich Haftpflicht habe ich gelesen, dass sofern man nicht seinen Lebensunterhalt aus den Einnahmen bezieht, mann nicht haftbar gemacht werden kann.

Bei meinen speziellen Fall sieht es so aus, dass ich eigentlich nur Nebenbei ein paar Leuten geholfen habe, die Resonanz aber inzwischen so groß ist, dass ich dem Ganzen einen offiziellen Rahmen geben möchte. Sollte der "Markt" :wink: es wollen, würde ich dann Halbtags arbeiten und Halbtags unterricht erteilen. Das wird sich aber zeigen.

@all: Habe lange überlegt bis ich das Thema erstellt habe, da ich einen "Kindergarten" befürchtet habe. Würde mich über einen rein auf das Thema bezogenen Austausch sehr freuen, da ich trotz der oftmals Forums üblichen "Zickereien", dieses Forum und die Kompetenz einiger User sehr schätze. Alle anderen Aussagen, beruhen doch eh nur auf Spekulationen.
Phanja

Beitrag von Phanja »

@Excalibur
Ich hab eine ähnliche Situation wie du. Habe auch so ganz nebenbei angefangen und dann war die Resonanz so, dass ich meinen Hauptberuf auf 30 Stunden reduziert habe und jetzt Reitunterricht als Nebentätigkeit angemeldet hab.
Da ich über mein Angestelltenverhältnis krankenversichert und sozialversichert bin, habe ich lediglich eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abgeschlossen und beim Finanzamt die Reitlehrertätigkeit angemeldet (als Freiberuf).
Ich gebe also lediglich eine Einnahmen-Überschuss Rechnung zusammen mit der Einkommensteuererklärung ab.

Fahrtkosten lege ich erst ab 20 km auf den Kunden um ...
horsman
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Beitrag von horsman »

denke so wie Phanja es bereibt (KV und RV im Hauptberuf auf Teilzeit und RL-Tätigkeit steuerlich sauber als freiberuf. Tätigkeit angeben) macht es am ehesten Sinn.
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Phanja

Beitrag von Phanja »

@Finchen
Das mag schon sein, dass da das eine oder andere Finanzamt diskussionsfreudiger ist, als andere. Mein Finanzamt hat das jedenfalls sofort als freiberuflich anerkannt.
Reitlehrer ist ein katalogähnlicher Beruf (hinsichtlich des Katalogs für Freiberufe) und wird mittlerweile häufig vom Finanzamt als Freiberuf anerkannt.
horsman
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Beitrag von horsman »

ich denke, ob gewerblich oder freiberufl. macht es einen Unterschied, ob man nur Lehrstunden erteilt, oder auch Schulpferde vermietet. Letztes dürfte dann eher gewerblichen Charakter haben.

http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-F ... 145.0.html
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Ravina
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Beitrag von Ravina »

Ich wollte vor etlichen Jahren meinen Musikunterricht als Gewerbe anmelden, da wurde mir gesagt, dass "lehren" kein Gewerbe ist, dass man freiberuflich tätig ist.
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Beitrag von Finchen »

horsmän hat geschrieben:ich denke, ob gewerblich oder freiberufl. macht es einen Unterschied, ob man nur Lehrstunden erteilt, oder auch Schulpferde vermietet. Letztes dürfte dann eher gewerblichen Charakter haben.

http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-F ... 145.0.html
Nicht nur danach wird unterschieden, auch ob es absolut nur eine Lehrtätigkeit ist, wie Ravina sagt, oder ob der RL zum Beispiel auch selber Hand anlegt. Die reine Lehrtätigkeit hört auf wenn der RL auch selber die Pferde reitet, dann ist es eine Ausbildung von Tieren und die ist gewerbepflichtig.
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