Wie ich schon schrieb: Erst mach einer mehrwöchigen Heißrotte auf einer Mistplatte mit Dach, oder Jauchegrube darf der Mist draußen gelagert werden. Wenn Du die entsprechende Mistplatte, und die entsprechende Menge Mist für eine Heißrotte nicht hast, dann erklärt das schon, warum Du im Feld keine Miete anlegen darfst.ninischi hat geschrieben:@oecone: Dass das an sich verboten gehört, finde ich schon richtig. Mir leuchtet nur nicht ein, warum der Landwirt beliebige Mengen ein halbes Jahr zwischenlagern darf und ich keine ordentlich angelegte (und z.B. mit Fleece abgedeckte) Kompostmiete anlegen darf.
Den Landwirten schaut man auf die Finger, dass auf den Betrieben entsprechend große Mistplatten vorhanden sind. Und sie sind wenig begeistert, wenn Sie im Rahmen von Baumaßnahmen bei Betriebserweiterungen von den Behörden Auflagen zur Bedachung, Vergrößerung der Mistplatten und Jauchegruben verpflichtet werden.
Gleiches erwartet man dann eben von den Hobbytierhaltern auch.
Bei uns am Stall wird der Mist auf einem Anhänger ein bis zwei Wochen gelagert, und dann sofort auf dem Acker ausgebracht. Die Gemüsebauern in der Region nehmen den Mist noch ganz gerne. Langfristig läuft es bei uns aber auf einen Container hinaus

Grüßle
oecone