Ärger mit Tierarzt - wie verhalte ich mich richtig?

Allgemeines rund ums Pferd

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Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz »

Noch vergessen:

Natürlich kannst Du die Dame "fachlich" bei der Tierärzte-Kammer anzeigen, was sich allerdings auf Deine Pflicht, erstmal die Rechnung zu bezahlen, nicht auswirken wird. Die TÄ-Kammer macht sich dann daran, die Sache zu verfolgen - in diesem Fall bist Du nicht mehr Klägerin, sondern nur noch Zeugin.
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Belfigor
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Beitrag von Belfigor »

Danke für Eure Antworten und euer Verständnis.
Danke Mumpitz, dass du einiges noch konkretisiert hast.

Heißt "Dokumentationspflicht", dass ICH hier Einsicht nehmen kann/darf, denn das will ich ja, ich möchte wissen, was mein Pferd bekommen hat, und eben dieses sagt sie mir ja nicht, eben nur, dass es kein Antibiotika war, WIE VON MIR AUSDRÜCKLICH GEWÜNSCHT!

Werde morgen meine Rechtsschutzversicherung anrufen und die Tierärztliche Vereinigung Oberbayern informieren.

Es kann doch nicht sein, dass ein Tierarzt einfach irgendein Medikament injizieren darf (also ich meine hier im speziellen die Tatsache, dass zwischen "echter" und "alternativer" Medizin von IHR eine Entscheidung getroffen wurde), ohne dafür VORHER meine Zustimmung eingeholt zu haben... und ich hinteher noch in der Pflicht stehe, DAS zu bezahlen?
Denn selbst wenn ich nebendran stand und die Behandlung sozusagen zugelassen habe, kann ich doch nicht wissen, was da gerade für ein Medikament in der Spritze aufgezogen war...



LG
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Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz »

Ich weiß nicht genau, wie die tatsächliche Rechtslage ist, was die Aufklärung des Besitzers über die verwendeten Medikamente angeht, was wahrscheinlich daran liegt, daß ich meinen Kunden IMMER sage, was ich anwende. Nach meinem subjektiven persönlichen Rechtsempfinden hast Du sicher Recht.

Bezahlen musst Du aber m.W. trotzdem erstmal und dann eben zivilrechtlich weiter machen.
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Belfigor
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Beitrag von Belfigor »

Ich habe soeben mit der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert und deren Aussage war ganz klar: NICHT ZAHLEN!

Ich hätte die stattgefundene Behandlung nicht in Auftrag gegeben, weshalb die Forderungen der Tierärztin gegenstandslos seien.

Morgen habe ich darüber hinaus ein Gespräch mit einem speziell auf Pferderecht spezialisierten Anwalt, um ein weiteres Vorgehen gegen die Tierärztin abzuklären.

LG
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gimlinchen
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Beitrag von gimlinchen »

super! ich finde es gut, das nicht so hinzunehmen
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Janina
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Beitrag von Janina »

Also mal abgesehen davon, dass es generell eine blöde Situation ist:

Ein Tierhalter hat nicht das Recht (da nicht das Wissen) über die Therapieform zu entscheiden.
Das ist Aufgabe des behandelnden TA (es gibt Fälle, da gibt er einem verschiedene Alternativen zur Auswahl, das ist aber mehr "Kundenmanagement"). Und wenn der entscheidet, dass in einem bestimmten Fall die Gabe eines Antibiotikums (noch) nicht indiziert ist dann "darf" er das auch nicht spritzen, nur weil der Tierhalter das aber "wünscht".
Mein erster Schritt in dem Falle wäre, schriftlich eine detaillierte Rechnung (also mit Medikamentenangabe) zu fordern, um erst mal abzuklären, welches Medikament dem Pferd denn nun überhaupt verabreicht wurde. Deine Angaben sind da sehr diffus: Einmal beschwerst du dich, sie habe deinem Pferd kein Antibiotikum verabreicht und dann schreibst du, sie habe ihm Penicillin gespritzt (das aber eben ein Antibiotikum ist)...
Wenn das geklärt ist, würde ich eine Zweitmeinung einholen (und möglichst nicht bei deinem "HausTA", der ist nämlich nicht objektiv), ob dieses Mittel bei den entsprechenden Symptomen angezeigt war.
Erst dann weißt du, ob ein Rechtsstreit Sinn macht.
Nur weil ihre Behandlung nicht so angeschlagen hat, wie du es dir bestimmt gewünscht hättest, heißt das nicht, dass sie hier einen "Kunstfehler" begangen hat.
Ich hoffe jedenfalls, dass ihr das klären könnt und vor allem, dass es dem Pferd wieder gut geht!
Viele Grüße,
Janina
Belfigor
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Beitrag von Belfigor »

So ist die Angelegenheit beendet worden:
Ich habe RA und Tierärztekammer eingeschalten, woraufhin die Tierärztin (erstmalig) auf meine Vorwürfe reagierte.

Sie erkläre sich im Rahmen einer Schlichtung relativ schnell bereit, die von ihr gestellte Rechnung entsprechend meines "Vorschlages" zu reduzieren.

Damit ist die Sache für mich erledigt.

Hier noch ein kurzer Auszug eines Schreibens der Landestierärztekammer:

"Der Patientenbesitzer (wie auch der Humanpatient) hat selbstverständlich das Recht, vom behandelnden Tierarzt zu erfahren, welche Medikamente seinem Tier verabreicht wurden.Diese Verpflichtung ist Bestandteil des Tierarztbehandlungsvertrages und daher ohne Einschränkung und bedingungslos vom Tierarzt zu erfüllen. Der Auskunftsanspruch des Patientenbesitzers ist auch einklagbar.Im Übrigen ist der Patientenbesitzer ggf. auch über Nebenwirkungen eines zu verabreichenden Medikamentes aufzuklären. Erst dann kann seine Einwilligung zur Verabreichung eingeholt werden.Erst dann ist seine Einwilligung auch rechtswirksam.Auch dieser Umstand bedingt in vielen Fällen, dass der Patientenbesitzer umfassend und lückenlos über die geplane Medikamentengabe bei seinem Tier aufzuklären ist."

Janina, ich denke schon, dies wurde mir auch von o.g. Stellen bestätigt, dass ich als Tierhalter das Recht habe, über die Behandlungsform meines Pferdes zu entscheiden.

Im vorliegenden Falle ging es darum, dass das Pferd mit hochakuter Phlegmone unverzüglich ein Antibiotika benötigt hat. Darüber läßt sich nicht (wirklich) streiten und das ist mir sowohl von meinem Haustierarzt als auch einem "objektiven" Tierarzt bestätigt worden, ebenso wie dies die Meinung meines Rechtsanwaltes wiedergibt.

Es mag bei anderen Krankheiten schwieriger zu beurteilen sein, welche Medikamentierung die richtige ist (bzw. gewesen wäre) und freilich hast du Recht, dass ich keinen Anspruch auf die Wirksamkeit einer Therapie habe, aber darum ging es im vorliegenden Falle auch nicht, auch nicht um einen Kunstfehler; hier ging es darum, dass ich nicht im Vorfeld über die Behandlung meines Pferdes aufgeklärt wurde, wie dies die Pflicht des Tierarztes gewesen wäre.

Die Tierärztin hat auf eigenes Ermessen hin, meinem Pferd irgendwelche "Naturheilmittel" gespritzt, die aus Penicillin gewonnen wurden, und das, obwohl ich von der Penicillinunverträglichkeit meines Pferdes berichtete.

Es lohnt sich also doch, nicht alles einfach so zu schlucken, wie ich das am Anfang noch vorhatte, einfach nur um meine Ruhe zu haben.
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-Tanja-
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Beitrag von -Tanja- »

Prima! :boxen:
lg, Tanja

Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
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Meg
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Beitrag von Meg »

Gratuliere!. Im Grunde kann sie ja froh sein, dass du so nett bist, schliesslich sind dir durch ihre Behandlung (oder Auslassen der richtigen Behandlung) weitere Schäden am Pferd und Folgekosten entstanden. Die hätte man sicher auch noch einklagen können. Wie geht es dem Hottel denn? Wäre ja unschön, wenn es durch die Behandlung einen bleibenden Schaden erhält...

LG
Meg
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skywalker

Beitrag von skywalker »

Schön!

Wie gehts deinem Pferd?
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ottilie
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Beitrag von ottilie »

Freu mich auch für Dich, das es gut ausgegangen ist.
Und ja - was macht das Hüh?
Es grüsst ottilie
~~~~~~~~~
Wo die Kraft anfängt, hört das Gefühl auf (Moshe Feldenkrais)
Belfigor
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Beitrag von Belfigor »

Hallo, ihr Lieben!

Nun ja, meinem Pferd geht es eigentlich gut, ist nicht mehr lahm und auch die Schwellung an den Sehnen ist wieder weg, keine Hitze mehr, keine Druckempfindlichkeit. Scheinbar haben die (schulmedizinischen!!!) Medikamente sehr gut angeschlagen (jetzt vor gut 14 Tagen).

Ich darf (lt. behandelndem Tierarzt) langsam wieder belasten (Koppelgang hatte er von Anfang an zugestimmt), wobei ich mit zusätzlicher Belastung jetzt erst mal sehr vorsichtig bin und das Pferd momentan nur Koppel gehen lasse; die Herde ist ruhig. Die Stute zeigt Schmerz erst relativ spät, ist ziemlich "hart im Nehmen", weshalb ich mich schon ein wenig Sorge, dass man da jetzt zu früh belastet etwas bleibendes "produzieren" könnte...

Der schlichtende TA der Landestierärztekammer meinte, ich sei gegenüber der (aus meiner Sicht falsch) behandelnden Tierärztin "sehr entgegenkommend" gewesen... Lt. der juristischen Beratung, die ich eingeholt habe, hätte ich die komplette Rechnung nicht bezahlen sollen und auf Schadensersatz klagen sollen...

Ich wollte diese Sache aber schnellstmöglich aus der Welt räumen und mich nicht ewig vor Gericht streiten müssen, vor allem, weil ich denke, dass man die nachgekommene Sehnenscheidenentzündung wahrscheinlich nicht so einfach in Zusammenhang mit der Vorbehandlung in Verbindung bringen kann, also zumindest nicht eindeutig beweisen kann...

Habe viel gelernt aus dieser Geschichte!

VlG
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