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Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:25
von ninischi
Auch wenn ein TA sagen würde, dass die Verletzung des Pferdes definitiv von deinem Lehrgang herrührt?

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:26
von Josatianma
Mmmmh, dann wäre ja auch folgendes nach dem gleichen Prinzip: mein Sohnemann springt ja ab und zu im Auftrag von Pferdebesitzern deren Pferde. Er nimmt dafür kein Geld. Wenn es also dort zu einem Unfall kommt, bei dem sich das Pferd schwer verletzt, wäre er also auch nicht zu belangen? Diesbezüglich hatte ich vor kurzem aufgrund eines Vorfalls ein Gespräch mit einer Pferdebesitzerin. Ich hätte einen Teil der Kosten des TA übernommen. Aber wahrscheinlich bin ich einfach wieder zu gutmütig.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:28
von lalala
ninischi hat geschrieben:Auch wenn ein TA sagen würde, dass die Verletzung des Pferdes definitiv von deinem Lehrgang herrührt?
Das wird kein TA vor Gericht so aussagen, weil er es nämlich schlichtweg nicht beweisen kann. Wie horido schon schrieb - das Pferd wurde sicherlich nicht direkt vor dem Ritt untersucht.

@ Josa: solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt muss man nichts übernehmen. Der Sport ist so risikobehaftet, man kann nicht jegliche Gefahr ausschliessen. Dann muss man sein Pferd eben nur selber reiten.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:32
von Internetfreak
Josatianma hat geschrieben:Mmmmh, dann wäre ja auch folgendes nach dem gleichen Prinzip: mein Sohnemann springt ja ab und zu im Auftrag von Pferdebesitzern deren Pferde. Er nimmt dafür kein Geld. Wenn es also dort zu einem Unfall kommt, bei dem sich das Pferd schwer verletzt, wäre er also auch nicht zu belangen? Diesbezüglich hatte ich vor kurzem aufgrund eines Vorfalls ein Gespräch mit einer Pferdebesitzerin. Ich hätte einen Teil der Kosten des TA übernommen. Aber wahrscheinlich bin ich einfach wieder zu gutmütig.
Er ist dafür nicht zu belangen. Sollte er sogar verunfallen, dann haftet der Pferdebesitzer für alle entstehenden Kosten angefangen von der ärztlichen Versorgung bis hin zur Reha.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:35
von horido
Wenn man für jede Verletzung, die sich das Pferd "zufällig" zuzieht belangt werden könnte, würde sich ja niemand mehr auf fremde Pferde setzen.

Was soll denn ein Berufsreiter dann machen?

Solange es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist, sehe ich da auch keine moralische Verantwortung für. Das kann mir als PB doch genauso passieren. Dann zahlt mir auch niemand was.

Es ist typisch menschlich, die "Schuld" bei jemand anderem zu suchen, auch wenn es gar keinen "Schuldigen" gibt.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 20:53
von Josatianma
Also im ersten Fall würde ich als RB halt weiter zahlen. Aber wie gesagt, das ist meine Einstellung.

Im zweiten Fall (mein Sohnemann) kam es von der PB eben genauso rüber, dass ich dann auf jeden Fall zahlen müsste. Und im Falle einer kompletten Unbrauchbarkeit des Pferdes auf jeden Fall. Und das sehe ich halt eben auch nicht. Sie möchte, dass das Pferd springt - und springen ist nicht ungefährlich, vor allem wenn das Pferd nicht gerade talentiert ist.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 21:01
von horido
Von solchen "Leuten" würd ich das Pferd gar nicht erst reiten. Sollen die sich doch einen anderen Dummen suchen. (Ich meine jetzt nicht die PB aus dem Eingangsthread, sondern die die ihr Pferd wahrscheinlich noch kostenlos-ausgebildet haben will.)

Wenn es dann unbrauchbar wird, wars der nächste Totilas und 10 Mio Euro wert.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 22:22
von Finchen
Auch wenn es weg von der Ausgangsfrage ist, aber bei der 2. Konstellation stimme ich Horido zu: wenn das Pferd nicht sonderlich talentiert ist, die PB schon so "sperrige" Ideen angekündigt hat, dann würde ich wohl auch den Beritt ablehnen.

Verfasst: Di, 11. Sep 2012 22:48
von horsman
wie man hier schon sehen kann, macht es Sinn, dass man solche Dinge im Vorfeld anspricht und, so denn der Gegenüber kein Ehrenmann/frau ist, auch schriftlich fixiert. Die Meinungen divergieren dazu offernbar dramatisch.

Aber wie immer im Leben: ohne Risiko gibt es nichts.