Anforderungen an Barockpferdeprüfungen

Allgemeines rund ums Pferd

Moderatoren: Julia, dshengis

lalala

Beitrag von lalala »

4. Um zu verhindern, dass die LPO-Reiter des gleichen Turniers auch im WBO-Wettbewerb starten, schliesst man dies einfach per Handycap aus.
Das find ich ja witzig. Wozu soll das gut sein ? Angst vor den Reitern, die sich auch trauen ihr Pferd in normalen Konkurrenzen vorzustellen ?
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Ielke
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Beitrag von Ielke »

Beispiel für eine Kür-Ausschreibung hier aus der Umgebung:
Dressurwettbewerb-Kl.E Kür (E)
Schauwettbewerb
Pferde: 4j.+ält. (alle Rassen)
Teiln.: Alle Alterskl.
LK 3-6,0.
Ausr. gem. WBO Teil IV, L1/L2 . Die Wahl des Sattles und der Zäumung sind freigestellt, jedoch sind sogenannte Kastenbügel nicht erlaubt. Bandagen erlaubt. Ausrüstung Reiter: § 68 analog LPO. Barockkostüm ausdrücklicht erwünscht, ansonsten Turnierdress.
Richtv: WBO Teil IV,L3 1.2
Aufgabe Kür nach Musik (CD ist mitzubringen, keine Kassetten). Viereck 20x40m, Dauer 4 Minuten. Folgende Elemente müssen in der Kür enthalten sein: Mittelschritt (mind. 40m zusammenhängend) Arbeitstrab, seitwärts Übertreten von der Mittellinie (kreuzen der Vorderbeine muss erkennbar sein), dreifache Schlangenlinie (links oder rechts), Volte links und rechts im Trab, Arbeitsgalopp linke und rechte Hand, Galoppwechsel (über 4 Schritt oder Trab) von links nach rechts und von rechts nach links, Mittelgalopp. Bewertung: A-Note (Ausführung) + B-Note (künstlerische Gestaltung). Es erfolgt keine Erfolgsregistrierung.
Bin da letztes Jahr mitgeritten, dieses Jahr werde ich es wohl zugunsten von "LPO-Prüfungen" weglassen, da für Ielke außerdem 2 A-Dressuren und eine L in Frage kommen...
LordFado

Beitrag von LordFado »

Ich weiß nicht, ob das besser hier oder besser im Dopingthema aufgehoben ist, aber sehe ich das richtig, dass die neuen Medikationsregeln nur für LPO und somit nicht für WBO gelten?
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