Also mein Studium hat definitiv kein Steuerrecht beinhaltet, obwohl ich sogar in Bayern studiert habe.
Deswegen hab ich mich bisher auch steuerfachlich schön rausgehalten, und werde dabei auch bleiben.
Zu deiner Frage kann ich dir allerdings sagen, das ein Gutachten -rein sachlogisch- keine Verfassungswidrigkeit beweisen kann, egal ob die FN es rausrückt oder nicht. Nur Tatsachen sind einer Beweiserhebung zugänglich, und die Rechtslage ist keine Tatsache, sondern ein Ergebnis einer Subsumption von Sachverhalten unter Normen, wobei Sachverhalte auf Tatsachen und Wahrnehmungen begründen, und Normen von Werten bestimmt sind.
Ob diese Steuer verfassungswidrig ist oder nicht, wird letztlich nur ein Verfassungsgericht entscheiden können.
Das wird ein paar Jahre dauern.
Gutachter können dazu selbstverständlich ihre fachliche Meinung äussern, und Theorien aufstellen. Das kann ein guter Jurist aber nahezu immer in beide Richtungen.
Also ist es eher so, dass die FN erklärt, über ein Gutachten zu verfügen, welches ihr gute Argumente für eine mögliche Verfassungswirdigkeit dieser Steuer liefert.
Dein Ansatz........
Sollte die angebliche Verfassungswidrigkeit in der Sportförderung, die in der Verfassung der Bundesländer Hessen und Niedersachsen festgeschrieben ist, liegen, dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Das zieht nämlich schon dann nicht mehr, da Vereine ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind.
...erscheint mir allerdings nicht stichhaltig.
Die Steuerbefreiung privilegiert ja, soviel ich weiss, nur den Verein selbst in seiner Eigenschaft als Pferdehalter, nicht das Mitglied, das den Sport ausübt.
Übertragen auf z.B. eine fiktive Fussballsteuer würde das bedeuten, dass die Kinder mit Vereinsbällen im Training steuerfrei kicken dürften, wenn sie aber zuhause im Garten üben wollen, wäre der hauseigene Fussball steuerpflichtig.
Klingt ein bischen widersinnig und nicht nach wirklich wirksamer Sportförderung, oder?
Gruss, Fio