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Ist ein Pferd absetzbar?
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 09:42
von bonico
Hallo,
ich hätte mal ne Frage an die Selbständigen unter Euch. Ich (angemeldet als Pferdetrainer, Einzelunternehmer) bin ja gerade auf Pferdesuche, kann ich dieses Pferd in meiner GuV als Wirtschaftsgut absetzen? Und vielleicht auch die Kosten für Stall, Schmied, Tierarzt ect.? ...dieser Gedanken ist mir gestern erst gekommen... Weis das zufällig jemand?
LG Nicole
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 09:58
von Medusa888
Wenn es Deinem Lebensunterhalt dient, dann wohl ja. Allerdings müßtest Du dann auch die Einnahmen aus Reitunterricht versteuern. Die Frage ist grundsätzlich, ob Dein Pferd für die Ausübung Deiner Tätigkeit als "Pferdetrainer" notwendig ist, oder ob Du nicht eher die Pferde anderer Leute trainierst.
Wenn auf Dauer die Kosten die Einnahmen erheblich übersteigen, könnte das Finanzamt das allerdings auf ein "Hobby" zurückstufen und Du hast nichts gewonnen.
Das ist mein (schon etwas älterer) Kenntnisstand.
Es kann durchaus sein, dass das heute ganz anders aussieht.
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 10:20
von bonico
Meine Einnahmen werden versteuert - und brauchen tu ich ein Pferd natürlich nicht zwingend, meist arbeite ich ja mit den Tieren meiner Kunden...Aber das weis ja das Finanzamt nicht... Der Kostenblock würde mir steuerlich nur guttun... Dann müsste ich Hotti nur als Schulpferd versichern, dann wäre es ja rechtlich korrekt, oder? Dann müsste ich alle pferdischen Kosten über meine Selbständigkeit absetzen können
LG Nicole
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 10:22
von horsman
jo, so ist das.
Du mußt die Gewinnerzielingsabsicht im Auge behalten, ergo über kurz oder lang Gewinne nachweisen, sonst gilt das als "Liebhaberei" und wird steuerlich nicht anerkannt, sondern ist reines Privatvergnügen.
Natürlich aber kann man, wenn man mit Erteilung von Reitstunden Geld verdient und dies der Steuer zuführt auch seine Kosten dagegen absetzen . Aber eben muss unterm Strich noch was fürs FA übrig bleiben.
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 11:29
von Julia
Jetzt mal grob gesagt, Du kannst das Pferd wenn einer nachfragt auch als notwendig zwecks eigener Fortbildung erklären. Dann ist es nur gut wenn Du selber auch Ru nimmst oder Kurse besuchst. Zu Werbezwecken geht auch. Musst ja was haben was Du den Kunden als Ergebniss Deiner Arbeit vorführen kannst.
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 14:02
von LordFado
nichts desto trotz muss ein Gewinn damit erzielt werden - und sowas krieg erstmal hin, wenn Du das Pferd nur selbst nutzt...
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 18:03
von Nakim
wenn Du keine Einnahmen aus Unterricht mit diesem Pferd angeben kannst wird es wahrscheinlich bei einer Prüfung gestrichen werden. Außerdem wirst Du einen Privatanteil sprich Eigennutzung des Pferdes versteuern müssen. Das hatten wir schon im konkreten Prüfungsfall. Daß die Reitlehrerin fast 70 war und es lediglich eine Korrektur der Schulpferde war spielte da keine Rolle.
Ebenso must Du einen Mehrerlös beim Verkauf dieses Pferde versteuern und den Verkaufserlös wahrscheinlich der Umsatzsteuer unterwerfen. Außer Du bist Kleinunternehmer. Ich würde es mir genau überlegen ob ich ein Pferd ins Betriebsvermögen nehme.
Verfasst: Mo, 30. Mai 2011 11:07
von Cheval
Nakim hat geschrieben:wenn
Du keine Einnahmen aus Unterricht mit diesem Pferd angeben kannst wird es wahrscheinlich bei einer Prüfung gestrichen werden
Sehe ich auch so.