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Absetzbarkeit Pferd wenn man NICHT selbständig ist
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 12:04
von padruga
Angeregt durch die hier letztens gestellt Frage nach der Absatzmöglichkeit eines Pferdes hätte ich auch noch eine:
Kann mir jemand sagen, ob bzw. welche Unkosten/Ausgaben absetzbar sind wenn man NICHT selbständig ist? Also wenn man sein eigenes Pferd als Therapiepferd einsetzt in einer "normalen" Arbeit (angestellt) und dafür nicht extra Geld bekommt. Pferd ist bei mir privatversichert, Fremdreiter (Therapiekinder) aber über die Arbeit. Kann man dann manche Sachen als Werbungskosten absetzen? Oder als Fortbildung oder so?
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 12:11
von Medusa888
Ich habe mir erlaubt, den Titel zu korrigieren

Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 12:11
von horsman
das steht und fällt mit der Gewinnerzielungsabsicht und der früher oder später tatsächlich erzielten UND gemeldeten Gewinne
So wie Du Dir das jetzt vor stellst wird es nicht gehen denke ich.
Wenn Du jedoch in deiner "normalen " Arbeit im angestellten Verhältnis (nicht selbstständige Tätigkeit) mit der Therapie (mit und ohne Pferd) zu tun hast, wirst Du sicherlich die Kosten der einen oder anderen Fortbildung zu diesem Thmenbereich (falls dein AG sie nicht bezahlt hat) als Fortbildungskosten in deiner StErkl ansetzen können. Dazu gehören auch die ev. Fahrkosten zu dieser Fortbildung.
Ev. können sogar bestimmte Dinge, die Du dann für diese Arbeit benötigst und die der AG Dir nicht bezahlt, als "Arbeitsmittel" angesetzt werden.
Hier lohnt mal ein Blick in die Erkläuterungen zur Anlage N, die das FA jedem zu sendet. Die Kunst wird sein, dem FA klar zu machen, dass Du da privat Dinge bezahlst, die Du für deine Arbeits brauchst, die dein Arbeitsgeber dir nicht erstattet.
Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 13:00
von padruga
Ich habe mir erlaubt, den Titel zu korrigieren
medusa, danke
das steht und fällt mit der Gewinnerzielungsabsicht und der früher oder später tatsächlich erzielten UND gemeldeten Gewinne
Aber ich habe ja keinerlei finanziellen Mehrgewinn daraus, es ist nur eine (inhaltliche) Bereicherung der schon bestehenden Arbeit. Ein "Arbeitsmittel" in meiner Arbeit, das der Arbeitgeber nicht mit finanziert. Reittherapieaus- und -fortbildungen gebe ich beim Finanzamt bereits als Fortbildungskosten an, aber sonst nichts. Aber vielleicht gibt es da ja noch mehr was man angeben könnte. Ist ja schließlich ein recht großer Mehrbedarf an Zeit, Material und auch Arbeit, den man da hat.

Verfasst: Fr, 27. Mai 2011 13:52
von Junito
War da nicht noch was mit ehrenamtlich? Das läuft doch in Hinblick auf das Finanzamt auch noch irgendwie anders?
Verfasst: Sa, 04. Jun 2011 08:27
von padruga
Auch eine gute Idee, ehrenamtlich. Aber ich glaube das geht nur bei Tätigkeiten, für die man GAR kein Entgeld bekommt. Es geht mir aber eigentlich eher um diese ganzen Pferde- Nutz- und Nebenkosten. Aber wenn ich das Pferd ja zum allergrößten Teil nur für mich ganz privat nutze und nur zu einem klitzekleinen Anteil für die Arbeit, dürfte das schwierig sein, einen bestimmten prozentuellen Anteil da als "Arbeitsmittel" auszurechnen. Lohnt den Aufwand wahrscheinlich auch nicht. Aber danke für die Antworten.
Verfasst: Mi, 22. Jun 2011 08:23
von Nakim
so etwas als Werbungskosten annerkannt zu kriegen dürfte derzeit schwierig bis unmöglich sein. Kommst mit den Kosten über den auschbetrag? Kann Dein Arbeitgeber bestätigen, daß Du keine Entschädigung dafür bekommst und es Grundvoraussetzung für Deinen Job ist, daß Du das Pferd stellst?
Oder betreibst Du das mit den Pferden neben Deinem normalen Job?