Hilfe - "heiße Ware" gekauft
Hilfe - "heiße Ware" gekauft
Meine Pechsträhne reißt nicht ab... Letzten Monat habe ich über ebay einen Passier Grand Gilbert ersteigert. Nun rief mich gerade die Verkäuferin an und bat um die Sattelnummer, sie hätte eine Vorladung zum Gericht, der Sattel wäre geklaut (und ich hab ihn schon wieder fleißig inseriert *urgs*).
Hilfe, und nun? Kann ich von ihr mein Geld zurück verlangen? Anwalt? Was tun???
Hilfe, und nun? Kann ich von ihr mein Geld zurück verlangen? Anwalt? Was tun???
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts klappt. Praxis ist, wenn alles klappt und keiner weiß warum. Oft sind Theorie und Praxis vereint: nichts klappt und und keiner weiß, warum.
- Alix_ludivine
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Re: Hilfe - "heiße Ware" gekauft
Hm. Hast Du den ganzen Schriftverkehr noch?Nilspferd hat geschrieben:Meine Pechsträhne reißt nicht ab... Letzten Monat habe ich über ebay einen Passier Grand Gilbert ersteigert. Nun rief mich gerade die Verkäuferin an und bat um die Sattelnummer, sie hätte eine Vorladung zum Gericht, der Sattel wäre geklaut (und ich hab ihn schon wieder fleißig inseriert *urgs*).
Hilfe, und nun? Kann ich von ihr mein Geld zurück verlangen? Anwalt? Was tun???
Ich würd eine Mail an ebay schreiben und das derzeitige Angebot sofort rausnehmen lassen und wenn Du einen Anwalt zu Hand hast, kannst Du ja auch mal fragen, was in dem Fall auf Dich zukommt.
LG Alix
"Erst gehen lernen, dann dressieren" (Udo Bürger)
Bei ebay ist er nicht drin, hab ihn hier regional inseriert.
Schriftverkehr müsste ich noch alles haben, endlich mal mein Glück dass ich nie Mails lösche
Anwalt zur Hand hab ich nicht, Rechtsschutz zum Glück ja. Aktivieren? Ich hab von sowas überhaupt keine Ahnung
Schriftverkehr müsste ich noch alles haben, endlich mal mein Glück dass ich nie Mails lösche

Anwalt zur Hand hab ich nicht, Rechtsschutz zum Glück ja. Aktivieren? Ich hab von sowas überhaupt keine Ahnung

Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts klappt. Praxis ist, wenn alles klappt und keiner weiß warum. Oft sind Theorie und Praxis vereint: nichts klappt und und keiner weiß, warum.
Naja, Unwissenheit schütz in dem Falle leider nicht
Höchstwahrscheinlich verlierst du den Sattel. Strafrechtliche Verfolgung glaube ich eher weniger.
Aber kram mal deinen Schutzbrief der ReSchu raus und guck mal. Viele haben eine kostenlose Hotline wo du mal nachfragen kannst BEVOR du den Anwalt nimmst.
Drück dir die Daumen das du da sauber rauskommst und keinen Verlust machst.

Höchstwahrscheinlich verlierst du den Sattel. Strafrechtliche Verfolgung glaube ich eher weniger.
Aber kram mal deinen Schutzbrief der ReSchu raus und guck mal. Viele haben eine kostenlose Hotline wo du mal nachfragen kannst BEVOR du den Anwalt nimmst.
Drück dir die Daumen das du da sauber rauskommst und keinen Verlust machst.
Es grüßt Nadine
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so schwer wie die freiheit, so leicht ist der zaum der sie hält... (frei nach and one - krieger)
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- Dressurreiterin22
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Den Sattel bist du los. Den bekommt die Eigentümerin zurück, also die, der der Sattel gestohlen wurde.
Du hast dafür einen Herausgabeanspruch gegen diejenige, die dir den Sattel verkauft hat, und zwar in Höhe des Preises, den du gezahlt hast. Die Verkäuferin hat einen Herausgabeanspruch gegen denjenigen, von dem sie den Sattel hat usw.
Ein Anspruch heißt nur leider nicht, dass da auch etwas zu holen ist. Vielleicht hast du aber Glück, und du bekommst dein Geld wieder. Deine Verkäuferin scheint ja ehrlich zu sein.
Du hast dafür einen Herausgabeanspruch gegen diejenige, die dir den Sattel verkauft hat, und zwar in Höhe des Preises, den du gezahlt hast. Die Verkäuferin hat einen Herausgabeanspruch gegen denjenigen, von dem sie den Sattel hat usw.
Ein Anspruch heißt nur leider nicht, dass da auch etwas zu holen ist. Vielleicht hast du aber Glück, und du bekommst dein Geld wieder. Deine Verkäuferin scheint ja ehrlich zu sein.
"Es gibt schon viel zu viele Pferde, die Gefangene sind. Wenn wir unser Pferd lieben, müssen wir [...] ihm so viel wie möglich von seiner Freiheit zurückgeben." Sylvia Loch
So, falls es interssiert oder falls es jemand mal selber brauchen sollte..
Ich war heute beim Anwalt und es ist wie Carmen schreibt: der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass man an dem Gegenstand Eigentum erwerben kann. Eigentum kann man aber nicht an gestohlenen Dingen erwerben und somit ist der Verkäufer verpflichtet (!) den Kaufpreis zurückzuerstatten, den kann man notfalls auch einklagen. Die Kette geht dann so weiter bis es dann hoffentlich den richtigen trifft. Ganz einfach eigentlich.... (und mir fiel ein Stein vom Herzen) Nun muss ich halt warten, bis man an mich herantritt, ich den Sattel los bin und dann kann ich mein Geld einfordern. AUch irgendwie praktisch, muss ich mich nicht um den Verkauf kümmern...


Ich war heute beim Anwalt und es ist wie Carmen schreibt: der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass man an dem Gegenstand Eigentum erwerben kann. Eigentum kann man aber nicht an gestohlenen Dingen erwerben und somit ist der Verkäufer verpflichtet (!) den Kaufpreis zurückzuerstatten, den kann man notfalls auch einklagen. Die Kette geht dann so weiter bis es dann hoffentlich den richtigen trifft. Ganz einfach eigentlich.... (und mir fiel ein Stein vom Herzen) Nun muss ich halt warten, bis man an mich herantritt, ich den Sattel los bin und dann kann ich mein Geld einfordern. AUch irgendwie praktisch, muss ich mich nicht um den Verkauf kümmern...


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