Weiß jemand, wer haftet, wenn auf dem Stallgelände ein eingestelltes Pferd ausrutscht und sich verletzt? Nehmen wir mal an, es passiert auf
dem Paddock (oder in der Paddockbox), der nicht geräumt oder gestreut ist; und es gibt keinen Einstellervertrag. Haftet der Tierbesitzer oder der SB?
Was gilt, wenn ich als Einsteller auf dem Stallgelände ausrutsche, weil nicht geräumt wurde? Muss auf Privatgelände nicht geräumt werden, so dass man auf eigene Verantwortung läuft?
Diese Fälle sind zwar nicht passiert, aber ich fände es interessant die Rechtslage zu kennen...
Haftungsfrage bei Glätteunfällen
Bei uns ist es so, dass der Stallbesitzer eine sogenannte Tierhalterhaftpflicht abschließt, die er klugerweise an die Einsteller weiterberechnet.
Damit sind alle Fälle versichert, die ihm mit eingestellten Pferden passieren, während sie in seiner Obhut sind. Also zum Beispiel Unfälle beim Rein- und Rausbringen.
Bei Glätte wird hier nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers rausgestellt und damit geht dann auch das Risiko auf den Besitzer über.
Also, mit anderen Worten, meist ist es das Problem der Pferdebesitzer.
Was Glätteunfälle von Menschen betriftt, denke ich, dass er verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht gefährdet werden. Aber das ist nur mein eigenes Rechtsempfinden und kann in der Realität anders aussehen.

Bei Glätte wird hier nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers rausgestellt und damit geht dann auch das Risiko auf den Besitzer über.
Also, mit anderen Worten, meist ist es das Problem der Pferdebesitzer.
Was Glätteunfälle von Menschen betriftt, denke ich, dass er verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht gefährdet werden. Aber das ist nur mein eigenes Rechtsempfinden und kann in der Realität anders aussehen.
Talent bedeutet Energie und Ausdauer. Weiter nichts. (Heinrich Schliemann, Entdecker Trojas)
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Hallo,
wenn der Mensch sich auf dem Hof des Stallbesitzers verletzt, müßte die Betriebshaftpflicht des Stallbesitzers greifen.
Ansonsten ist eigentlich jeder Stallbesitzer angehalten, eine Tierhüter-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese kann man mit oder ohne Schäden am Tier abschliessen. Also immer am Besten fragen, wie der Stallbesitzer versichert ist.
Wir haben mit Schäden am Tier, sind aber wohl hier in der Gegend da eher die Ausnahme.
Viele Grüße
wenn der Mensch sich auf dem Hof des Stallbesitzers verletzt, müßte die Betriebshaftpflicht des Stallbesitzers greifen.
Ansonsten ist eigentlich jeder Stallbesitzer angehalten, eine Tierhüter-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese kann man mit oder ohne Schäden am Tier abschliessen. Also immer am Besten fragen, wie der Stallbesitzer versichert ist.
Wir haben mit Schäden am Tier, sind aber wohl hier in der Gegend da eher die Ausnahme.
Viele Grüße
Im alten Stall rutschte mal ein Pferd beim Führen (Besi hat geführt) aus und zog sich böse innere Verletzungen zu. Die Stute musste eingeschläfert werden.
Der SB zahlte hier nicht mit der Begründung, darauf hingewiesen zu haben, die Pferde nicht durch den Hof zu führen, was die Besi doch tat. Man muss dazu sagen, dass die Besi aber keine andere Chance hatte, als an dieser Stelle zu laufen (war DIREKT der Ein-/Ausgang vom Stall).
Ich glaube nicht, dass dies rechtens war, was der SB hier gemacht hat. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter...
Der SB zahlte hier nicht mit der Begründung, darauf hingewiesen zu haben, die Pferde nicht durch den Hof zu führen, was die Besi doch tat. Man muss dazu sagen, dass die Besi aber keine andere Chance hatte, als an dieser Stelle zu laufen (war DIREKT der Ein-/Ausgang vom Stall).
Ich glaube nicht, dass dies rechtens war, was der SB hier gemacht hat. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter...