So sehr ich Gegner der Rollkur bin, halte ich eine Forderung an den Bundestag gesetzlich einzugreifen für Unsinn. Das Tierschutzrecht gibt doch im Grunde einen sinnvollen gesetzlichen Rahmen vor. Handeln und Eingreifen müßten die Tierärzte und die Verbände. Solange sich nicht mal Tierärzte und Fachverbände einig sind, ob da nun tierschutzwidrig gehandelt wird oder nicht, was soll da ein nicht reitender Bundestagsabgeordneter qualifiziert entscheiden ? Und de fakto gibt es ja Verbot der groben Rollkuranwendung durch die Verbände schon. Nur keiner traut es sich umzusetzen von den teuren Popanzen. Man sonnt sich lieber im Erfolgsglanz oder wäscht sein Gewissen mit Pseudo-Besser-Reiten-Veranstaltungen rein.
horsmän hat geschrieben:So sehr ich Gegner der Rollkur bin, halte ich eine Forderung an den Bundestag gesetzlich einzugreifen für Unsinn. Das Tierschutzrecht gibt doch im Grunde einen sinnvollen gesetzlichen Rahmen vor. Handeln und Eingreifen müßten die Tierärzte und die Verbände. Solange sich nicht mal Tierärzte und Fachverbände einig sind, ob da nun tierschutzwidrig gehandelt wird oder nicht, was soll da ein nicht reitender Bundestagsabgeordneter qualifiziert entscheiden ? Und de fakto gibt es ja Verbot der groben Rollkuranwendung durch die Verbände schon. Nur keiner traut es sich umzusetzen von den teuren Popanzen. Man sonnt sich lieber im Erfolgsglanz oder wäscht sein Gewissen mit Pseudo-Besser-Reiten-Veranstaltungen rein.
Oh, für Einschränkungen bzgl. des Haltens "gefährlicher Hunde" hat es auch genug im Gesetz verankerte Regeln gegeben, dennoch wurde aufgrund Initiative der von "ganz oben" dann mal eben eine Kampfhundeverordnung aus dem Nichts gestampft, die diese im Grunde ausreichenden Regelungen unterfüttert hat. Das kann durchaus ja auch mal im positiven Fall geschehen.