gimlinchen hat geschrieben:ich sehs von der anderen seite: ich engagiere keinen RL, der nicht versichert ist. am letzten stall, wo wir standen, mussten die Kandidaten das beim SB nachweisen. gute sache.
wieso muss man beim SB (!) nachweisen, dass man ne Reitlehrerversicherung hat? Das versteh ich die Logik nicht. Das kann ja dem SB eigentlich schnurzpiepegal sein.
zu dem verlinkten Artikel.
Den verstehe ich etwas anders, er bezieht sich doch darauf, ob es eine haftung nach § 833 (Tierhalter-Haftung!) ist oder eben nicht. Das bedeutet, der ganze Artikel, auch das Beispiel von der genannten Lehrerin bezog sich darauf, dass auf eigenen/Reitvereins-Pferden Reitunterricht gegeben wird. Und da ist das so zu verstehen, dass sofern keine "Gewinnabsicht" sondern das Ideelle dahintersteht, eine Haftung nach §833 zu sehen ist.
Der Artikel kann daher z.B. nciht auf auf "Reitlehrer unterrichtet Menschen auf deren eigenen Pferden" angewendet werden. Hier gilt also das normale Verschuldensprinzip, und der Reitlehrer wäre für Anweisungen wie z.B. den Anfänger über einen 1,20 m Oxer springen zu lassen im Schadensfall dran. Und dafür ist die Reitlehrerversicherung auch gedacht.
Achtung: für das Bereiten und Reiten von Fremdpferden und Schäden daran muss man noch nochmal extra Haftpflicht abschließen.