@lalala: Ja, das kenne ich doch und genau das hatte ich ja auch falsch verstanden
Es werden beim ersten Termin neben einer klinischen Untersuchung Sperma- und Blut- und Tupferproben genommen. Diese werden unterschiedlichen Tests unterzogen und ab hier beginnt der Quarantänezeitraum, bedeutet in dieser Zeit darf kein Sperma gewonnen und verschickt werden. Erst wenn alle Tests negativ sind, darf mit der eigentlichen Spermagewinnung begonnen werden und erst wenn innerhalb bestimmter Fristen auch die Wiederholungstests negativ sind, wird das Sperma für die EU-weite Versendung/Verkauf freigegeben.
Wenn der betreffende Hengst nicht auf Station steht, braucht es noch ein vorgefertigtes Formular, dass der Haus-TA ausfüllen und unterschreiben muss (@seuchenfreier Bestand).
@PETA-Aktion: Auch wenn das mit den Bestimmungen so nicht richtig ist, denke ich nicht, dass die mit ihrem Tierquälereivorwurf etwas bewirken. Zwischen "suboptimaler" Haltung und Tierquälerei gibt´s ja auch noch ein bisschen was. Und da müsste man wohl als Folge 90% der WB-Hengstbesitzer verklagen, da eine solche Haltung ja wohl doch eher üblich als Ausnahme ist.
"When the horse is perfectly on our aids, then the horse is light, brilliant but never spectacular." (Miguel Távora)