Pferdeleihvertrag - wie setzt man das auf?
Pferdeleihvertrag - wie setzt man das auf?
Hallo,
habe evtl die Möglichkeit mein Pferd zu verleihen, anstatt verkaufen zu müßen.
Hat mir Jemand nen Blanko-Vertrag. Weiß nicht so recht, wie man juristisch die einzelnen Punkte formuliert.
Wäre über rasche Antworten von Euch sehr dankbar, da es ein bischen schnell gehen muß.
Danke im voraus
habe evtl die Möglichkeit mein Pferd zu verleihen, anstatt verkaufen zu müßen.
Hat mir Jemand nen Blanko-Vertrag. Weiß nicht so recht, wie man juristisch die einzelnen Punkte formuliert.
Wäre über rasche Antworten von Euch sehr dankbar, da es ein bischen schnell gehen muß.
Danke im voraus
Reiten: Das Zwiegespräch zweier Körper und zweier Seelen, das dahin zielt, den vollkommenen Einklang zwischen Ihnen herzustellen.
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Ein Muster habe ich leider nicht. Aber du solltest reinschreiben:
- wer welche Kosten übernimmt (auch im Falle einer Krankheit/Verletzung)
- dass du benachrichtigt wirst vor größeren TA-Behandlungen
- wie lange der Vertrag dauert
- wo das Pferd stehen darf
- was passiert, wenn Ausrüstung kaputt geht
- wer welche Kosten übernimmt (auch im Falle einer Krankheit/Verletzung)
- dass du benachrichtigt wirst vor größeren TA-Behandlungen
- wie lange der Vertrag dauert
- wo das Pferd stehen darf
- was passiert, wenn Ausrüstung kaputt geht
"Wissen, das nicht jeden Tag mehr wird, wird jeden Tag weniger!"
(Chin. Sprichwort)
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ich weiß, gar nicht so einfach das Thema.
Wie genau geht man ins Detail, wie sehen juristische Formulierungen aus?
Punkte habe ich mir alle schon notiert, wahrscheinlich sogar zuviele, will auch ne Klausel, daß ich Sie sofort holen kann, wenn ich merke, daß es Ihr schlecht geht (Futter, Behandlung,...) aber auch sowas, ist schwierig zu formulieren, ist ja auch Ansichtssache. Der eine ist penibler, wie der Andere
Wie genau geht man ins Detail, wie sehen juristische Formulierungen aus?
Punkte habe ich mir alle schon notiert, wahrscheinlich sogar zuviele, will auch ne Klausel, daß ich Sie sofort holen kann, wenn ich merke, daß es Ihr schlecht geht (Futter, Behandlung,...) aber auch sowas, ist schwierig zu formulieren, ist ja auch Ansichtssache. Der eine ist penibler, wie der Andere

Reiten: Das Zwiegespräch zweier Körper und zweier Seelen, das dahin zielt, den vollkommenen Einklang zwischen Ihnen herzustellen.
- Maravilloso
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Hallo hab das zufaellig gerade gelesen.
Schau mal hier http://mariusmay.beepworld.de/vertraege.htm
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Schau mal hier http://mariusmay.beepworld.de/vertraege.htm
Vielleicht hilft Dir das weiter.
LG
Sandy
Nichts wird mit Grobheit, Gewalt und Zwang
erreicht, aber Alles durch Feinheit und Energie.
(Nuno Oliveira)
Sandy
Nichts wird mit Grobheit, Gewalt und Zwang
erreicht, aber Alles durch Feinheit und Energie.
(Nuno Oliveira)
ich würde mich, wenn es um so etwas Wichtiges, wie um das Verleihen meines eigenen Pferdes geht, immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
So einen Vertrag schüttelt man nicht mal eben aus dem Ärmel, da ist sehr viel zu beachten und die eine oder andere unbedachte Formulierung kann fatale Auswirkungen haben. Vor allem sollte es nicht "ein bisschen schnell gehen müssen".
Schon an dem, was dir Lesley mal so grob als Stichpunkte hinformuliert hat, könnte ich dir x Fallstricke sagen, die rechtlich problematisch werden können. Auch die Musterverträge finde ich alles andere als gelungen, da fehlen jede Menge Regelungen.
auch versicherungsrechtliche Fragen würde ich ganz unbedingt vorab klären.
außerdem hängt an so einem Verleih ganz viel. So kann die Person, der du das Pferd verleihst, es ziemlich problemlos so weiter veräußern, dass du das Eigentum am Pferd verlierst. In diesen Fällen greift im Gegensatz zum Diebstahl nämlich der gutgläubige Eigentumserwerb. Das wissen viele nicht.
Das sind alles Punkte, über die man sich vorher im Klaren sein sollte und wo es mir die rechtliche Beratung auf jeden Fall wert wäre, schließlich geht es nicht um ein Auto.
Das ist nicht böse gemeint, aber als nächstes folgen leider auf solche Themen häufig Beiträge darüber, was alles beim Zur-Verfügung-Stellen schief gegangen ist.
So einen Vertrag schüttelt man nicht mal eben aus dem Ärmel, da ist sehr viel zu beachten und die eine oder andere unbedachte Formulierung kann fatale Auswirkungen haben. Vor allem sollte es nicht "ein bisschen schnell gehen müssen".
Schon an dem, was dir Lesley mal so grob als Stichpunkte hinformuliert hat, könnte ich dir x Fallstricke sagen, die rechtlich problematisch werden können. Auch die Musterverträge finde ich alles andere als gelungen, da fehlen jede Menge Regelungen.
auch versicherungsrechtliche Fragen würde ich ganz unbedingt vorab klären.
außerdem hängt an so einem Verleih ganz viel. So kann die Person, der du das Pferd verleihst, es ziemlich problemlos so weiter veräußern, dass du das Eigentum am Pferd verlierst. In diesen Fällen greift im Gegensatz zum Diebstahl nämlich der gutgläubige Eigentumserwerb. Das wissen viele nicht.
Das sind alles Punkte, über die man sich vorher im Klaren sein sollte und wo es mir die rechtliche Beratung auf jeden Fall wert wäre, schließlich geht es nicht um ein Auto.
Das ist nicht böse gemeint, aber als nächstes folgen leider auf solche Themen häufig Beiträge darüber, was alles beim Zur-Verfügung-Stellen schief gegangen ist.
@Lieschen:
ich stimme deiner Problematik die du nennst zu. Meine Stute wäre nicht so weit weg von mir, ich würde Sie regelmäßig besuchen gehen.
Bisher habe ich mich nur einmal in meinem Leben in Menschen getäuscht,
von daher bin ich guter Dinge.
Ob es klappt, steht noch in den Sternen.
Aber danke für deine Hinweise
ich stimme deiner Problematik die du nennst zu. Meine Stute wäre nicht so weit weg von mir, ich würde Sie regelmäßig besuchen gehen.
Bisher habe ich mich nur einmal in meinem Leben in Menschen getäuscht,
von daher bin ich guter Dinge.
Ob es klappt, steht noch in den Sternen.
Aber danke für deine Hinweise

Reiten: Das Zwiegespräch zweier Körper und zweier Seelen, das dahin zielt, den vollkommenen Einklang zwischen Ihnen herzustellen.