Hallo,
ich hätte mal ne Frage an die Selbständigen unter Euch. Ich (angemeldet als Pferdetrainer, Einzelunternehmer) bin ja gerade auf Pferdesuche, kann ich dieses Pferd in meiner GuV als Wirtschaftsgut absetzen? Und vielleicht auch die Kosten für Stall, Schmied, Tierarzt ect.? ...dieser Gedanken ist mir gestern erst gekommen... Weis das zufällig jemand?
LG Nicole
Ist ein Pferd absetzbar?
Wenn es Deinem Lebensunterhalt dient, dann wohl ja. Allerdings müßtest Du dann auch die Einnahmen aus Reitunterricht versteuern. Die Frage ist grundsätzlich, ob Dein Pferd für die Ausübung Deiner Tätigkeit als "Pferdetrainer" notwendig ist, oder ob Du nicht eher die Pferde anderer Leute trainierst.
Wenn auf Dauer die Kosten die Einnahmen erheblich übersteigen, könnte das Finanzamt das allerdings auf ein "Hobby" zurückstufen und Du hast nichts gewonnen.
Das ist mein (schon etwas älterer) Kenntnisstand.
Es kann durchaus sein, dass das heute ganz anders aussieht.
Wenn auf Dauer die Kosten die Einnahmen erheblich übersteigen, könnte das Finanzamt das allerdings auf ein "Hobby" zurückstufen und Du hast nichts gewonnen.
Das ist mein (schon etwas älterer) Kenntnisstand.
Es kann durchaus sein, dass das heute ganz anders aussieht.
Talent bedeutet Energie und Ausdauer. Weiter nichts. (Heinrich Schliemann, Entdecker Trojas)
Meine Einnahmen werden versteuert - und brauchen tu ich ein Pferd natürlich nicht zwingend, meist arbeite ich ja mit den Tieren meiner Kunden...Aber das weis ja das Finanzamt nicht... Der Kostenblock würde mir steuerlich nur guttun... Dann müsste ich Hotti nur als Schulpferd versichern, dann wäre es ja rechtlich korrekt, oder? Dann müsste ich alle pferdischen Kosten über meine Selbständigkeit absetzen können 
LG Nicole

LG Nicole
jo, so ist das.
Du mußt die Gewinnerzielingsabsicht im Auge behalten, ergo über kurz oder lang Gewinne nachweisen, sonst gilt das als "Liebhaberei" und wird steuerlich nicht anerkannt, sondern ist reines Privatvergnügen.
Natürlich aber kann man, wenn man mit Erteilung von Reitstunden Geld verdient und dies der Steuer zuführt auch seine Kosten dagegen absetzen . Aber eben muss unterm Strich noch was fürs FA übrig bleiben.
Du mußt die Gewinnerzielingsabsicht im Auge behalten, ergo über kurz oder lang Gewinne nachweisen, sonst gilt das als "Liebhaberei" und wird steuerlich nicht anerkannt, sondern ist reines Privatvergnügen.
Natürlich aber kann man, wenn man mit Erteilung von Reitstunden Geld verdient und dies der Steuer zuführt auch seine Kosten dagegen absetzen . Aber eben muss unterm Strich noch was fürs FA übrig bleiben.
First a relaxed mind, then a relaxed horse.
Jetzt mal grob gesagt, Du kannst das Pferd wenn einer nachfragt auch als notwendig zwecks eigener Fortbildung erklären. Dann ist es nur gut wenn Du selber auch Ru nimmst oder Kurse besuchst. Zu Werbezwecken geht auch. Musst ja was haben was Du den Kunden als Ergebniss Deiner Arbeit vorführen kannst.
Liebe Grüße, Julia
wenn Du keine Einnahmen aus Unterricht mit diesem Pferd angeben kannst wird es wahrscheinlich bei einer Prüfung gestrichen werden. Außerdem wirst Du einen Privatanteil sprich Eigennutzung des Pferdes versteuern müssen. Das hatten wir schon im konkreten Prüfungsfall. Daß die Reitlehrerin fast 70 war und es lediglich eine Korrektur der Schulpferde war spielte da keine Rolle.
Ebenso must Du einen Mehrerlös beim Verkauf dieses Pferde versteuern und den Verkaufserlös wahrscheinlich der Umsatzsteuer unterwerfen. Außer Du bist Kleinunternehmer. Ich würde es mir genau überlegen ob ich ein Pferd ins Betriebsvermögen nehme.
Ebenso must Du einen Mehrerlös beim Verkauf dieses Pferde versteuern und den Verkaufserlös wahrscheinlich der Umsatzsteuer unterwerfen. Außer Du bist Kleinunternehmer. Ich würde es mir genau überlegen ob ich ein Pferd ins Betriebsvermögen nehme.